Teilaufhebung von Urteil nach Gewalt bei Sex-Treffen
Mit einem in Gewalt gemündeten Sex-Treffen muss sich das Landgericht Gera erneut beschäftigen. Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil dazu auf Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft in Teilen aufgehoben. Das geht aus einer nun bekanntgewordenen BGH-Entscheidung von August hervor. Der eigentliche Schuldspruch hat auch nach Prüfung des BGH Bestand. Allerdings muss eine andere Kammer des Gerichts die Strafhöhe neu festlegen. Aus Sicht des BGH hatte die vorige Kammer beim Urteil zu Unrecht den Strafrahmen verschoben. Im Juli vor einem Jahr war der damals 25-jährige Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. In der ursprünglichen Anklage war es um den Vorwurf des versuchten Mords gegangen. Hintergrund war ein Treffen Ende Januar 2025, bei dem der Mann einen anderen angegriffen und ihm schwere Verletzungen zugefügt haben soll. Beide Männer hatten sich zuvor über eine Internetplattform zum Sex verabredet. Beim damaligen Prozessauftakt hatte der Rumäne angegeben, heterosexuell zu sein und geglaubt zu haben, sich mit einer Frau verabredet zu haben. Er gab auch an, vom Opfer bedrängt worden zu sein. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten