Nachdem sie Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Belästigungen am Theater Erfurt öffentlich gemacht hatte, ist die damalige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt fristlos entlassen worden. Gegen ihre Kündigung wehrt sich Mary-Ellen Witzmann, was zum Arbeitsgericht Erfurt führte. Doch beim Gerichtstermin am Freitag fiel noch kein Urteil über die Wirksamkeit der Kündigungen, die erst fristlos und dann ordentlich erfolgten.
Stattdessen legte die Vorsitzende Richterin den Streitparteien von Stadtverwaltung und Witzmann ein Güterichterverfahren nahe. Dieses könne ergebnisoffen, vertraulich und unabhängig geführt werden. Bei Güterichterverfahren sollen Streitparteien gemeinsam an einer Lösung arbeiten, statt dass ein Urteil fällt. Besonders tiefer liegende Konflikte, bei denen auch ein Gerichtsurteil mitunter nicht zu einer dauerhaften Lösung führt, sind laut Justizministerium für solche Verfahren geeignet.
Fristlose Kündigung nach Veröffentlichung von Vorwürfen
Die Richterin hob am Freitag auch mit Blick auf das große öffentliche Interesse an dem Fall hervor, dass am Gericht lediglich das Arbeitsverhältnis und die Kündigung im Fokus stünden. Denn der Fall hat vor allem der Umstände wegen auch überregional hohe Wellen geschlagen. Die Stadtverwaltung Erfurt hatte Witzmann Anfang November 2023 zunächst fristlos gekündigt. Witzmann hatte zuvor Vorwürfe mutmaßlicher sexueller Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch am Theater Erfurt öffentlich gemacht.