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Von KI bis Taser - Pläne für Polizeiaufgaben polarisieren

Von KI bis Taser - Pläne für Polizeiaufgaben polarisieren
Moderne Polizeiarbeit - welche Befugnisse sind dafür nötig? Darüber gibt es im Thüringer Landtag unterschiedliche Ansichten. (Symbolbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa
Die Landesregierung will die Arbeit der Polizei modernisieren und ihr im Zeitalter von KI mehr Kompetenzen geben. Doch einige Vorschläge stoßen auf Kritik - nicht nur in der Opposition.

Moderne Polizeiarbeit oder George Orwell lässt grüßen? Kaum ein Gesetzesvorhaben polarisiert in Thüringen derzeit so stark wie die Pläne der Landesregierung zur Änderung der Polizeibefugnisse. Während die Regierungskoalition auf eine schnelle Entscheidung über ein neues Polizeiaufgabengesetz dringt, lehnen die Linken viele der Änderungswünsche weiterhin ab. Ist das Projekt noch zu retten? Ein Überblick: 

Was ist das Polizeiaufgabengesetz und warum ist das so wichtig?

Das Thüringer Polizeiaufgabengesetz regelt die Befugnisse und Aufgaben der Polizei. Darin ist beispielsweise geregelt, wann die Polizei jemanden in Gewahrsam nehmen kann, wann sie jemanden durchsuchen darf und auch, unter welchen Bedingungen Polizisten die Bodycams einschalten müssen, die einige von ihnen im Einsatz tragen, um das Geschehen aufzuzeichnen.

Warum muss dieses Gesetz geändert werden?

Die letzte große Reform dieses Gesetzes liegt schon mehrere Jahre zurück. Inzwischen hat sich viel verändert. Es gab in der Rechtssprechung Entscheidungen, die in diesem Gesetz eigentlich verankert werden müssen. Außerdem hat sich technisch viel getan. Drohnen und Künstliche Intelligenz etwa waren keine Themen, als das Gesetz zuletzt umfassend geändert wurde.

Wo klemmt es bei der Umsetzung der Reform? 

Der Änderungsvorschlag des Thüringer Innenministeriums ist umstritten. Er wird inzwischen im Landtag beraten und erfährt vor allem aus der CDU-Fraktion viel Unterstützung. «Das neue Polizeiaufgabengesetz muss unsere Polizei rechtssicher und zeitgemäß ausstatten», sagt der innenpolitische Sprecher der Union, Jonas Urbach. Die vorgeschlagenen Änderungen würden helfen, Opfer sexueller Gewalt besser zu schützen und terroristische Gefährder besser zu überwachen. Außerdem sei es wichtig, den Polizisten im Zuge der geplanten Änderungen auch den Einsatz von Tasern zu erlauben. 

Die Vertreter anderer Parteien halten die geplanten Änderungen aber für deutlich zu weitgehend. Der Linke-Innenpolitiker Ronald Hande spricht von einem «Überwachungsgesetz», das das Innenministerium unter der Führung des SPD-Politikers Georg Maier vorgelegt habe. Auch die AfD-Fraktion lehnt den Gesetzesentwurf ab.

Welche Kritik gibt es im Detail an den vorgeschlagenen Änderungen?

Hande und Vertreter eines Bündnisses mit dem Namen «ThürPAG stoppen» fürchten, dass im Zuge der geplanten Novelle Grundrechte zulasten von Eingriffsrechten der Polizei übermäßig eingeschränkt werden. Der Innenminister plane zum Beispiel unter dem Vorwand, Menschen besser vor häuslicher Gewalt schützen zu wollen, Befugnisse für Polizisten einzuführen, die sich auch gegen Klimaaktivisten, Fußballfans oder politisch Aktive richten könnten. 

Die Linke habe zwar viel für die Modernisierung der Polizei getan, sagte Hande. «Modernisierung darf aber nicht bedeuten, dass Menschen, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen, selbst zum Gegenstand weitreichender Überwachungsmaßnahmen werden.»

Was sagt der Landesdatenschutzbeauftragte zu den Plänen?

Tino Melzer wird da sehr deutlich: «Es stellt sich sehr stark die Frage nach Verhältnismäßigkeit», sagt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. An dem Thema moderne Polizeiarbeit komme man sicher nicht vorbei. Seiner Ansicht nach prescht der Entwurf aber teils über das Ziel hinaus. «Der Grundausgangspunkt ist hier ein sehr stark technologisch ausgerichtetes Gesetz», sagt der Jurist. 

Beispiel: In dem Entwurf steht, dass die Polizei etwa zur Gefahrenabwehr Bildaufzeichnungen von Personen anfertigen kann. Das wäre etwa auf dem Anger in Erfurt denkbar, der als gefährlicher Ort eingestuft ist und wo Videoüberwachung bereits installiert ist. Zudem sieht der Entwurf vor, dass diese Aufzeichnungen automatisch ausgewertet werden können.

 Zudem soll die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen «mit öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung biometrisch abgleichen» können. 

Melzer warnt vor einem «Chilling-Effect», also eine Art eher ungewollte abschreckende Wirkung, dass Menschen sich anpassen und nicht auffallen wollen. «Wenn die Leute Angst haben, dass diese Bilder im öffentlichen Raum oder irgendwo im Internet zu finden sind, dann werden die auch ihr Verhalten anpassen», erläutert er. 

Wie geht es mit dem Entwurf für ein neues Polizeiaufgabengesetz nun weiter?

Das ist nicht abschließend klar. «Eine Verabschiedung noch in diesem Jahr ist aus unserer Sicht realistisch und bleibt unser klares Ziel», sagt Urbach. Alle Fraktionen des Landtages sollten ein Interesse daran haben, dass die Landes-Polizei auf einer rechtssicheren und zeitgemäßen Grundlage arbeiten könne.

Die Linken halten das dagegen für unrealistisch. «Der vorgelegte PAG-Entwurf ist nicht mit ein paar Korrekturen zu heilen», sagt Hande. Bei der umfassenden Kritik an dem Gesetzesentwurf könne es nicht darum gehen, ihn «binnen der verbleibenden drei Monate des Jahres durch den Landtag prügeln zu wollen». Maier selbst hatte in der Vergangenheit gesagt, er strebe zwar an, dass das neue Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könne. «Kann aber auch ein paar Tage länger dauern», hatte er gesagt.

Wieso ist die Haltung der Linken zum Gesetzesentwurf wichtig?

Weil die Regierungskoalition aus CDU, SPD und den Ex-BSW-Abgeordneten, die jetzt unter dem Namen Thüringen.Gerecht auftreten, keine eigene Mehrheit im Landtag hat. Da die Koalition eine Zusammenarbeit mit der AfD-Fraktion ausgeschlossen hat, braucht das Bündnis die Linken, um dieses - oder ein anderes - Gesetz verabschieden zu können.

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