Der ehemalige Generalintendant des Theaters Erfurt, Guy Montavon, kann im Kündigungsstreit mit der Landeshauptstadt das Arbeitsgericht anrufen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (9 AZB 3/25). «Für die Klage eines Generalintendanten gegen eine außerordentliche Kündigung kann der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet sein», heißt es in dem Beschluss vom 2. Dezember, der nun veröffentlicht wurde.
Zu klären war die Frage, ob ein Generalintendant ein Arbeitnehmer ist oder ob ein freies Dienstverhältnis existiert. Montavon musste das Theater im vergangenen Jahr unter anderem nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs verlassen. Die Stadt war der Meinung, dass seine Klage dagegen an das Landgericht verwiesen werden müsse.