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Arbeitsgerichte zuständig für Montavons Kündigungsstreit

Arbeitsgerichte zuständig für Montavons Kündigungsstreit
Arbeitsrechtsstreit um Erfurts ehemaligen Generalintendanten Guy Montavon. (Illustration) / Foto: Martin Schutt/dpa
Von: DieThüringer News
Erfurts Generalintendant Guy Montavon musste das Theater im vergangenen Jahr unter anderem nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs verlassen. Jetzt ist klar: Er kann vor das Arbeitsgericht ziehen.

Der ehemalige Generalintendant des Theaters Erfurt, Guy Montavon, kann im Kündigungsstreit mit der Landeshauptstadt das Arbeitsgericht anrufen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (9 AZB 3/25). «Für die Klage eines Generalintendanten gegen eine außerordentliche Kündigung kann der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet sein», heißt es in dem Beschluss vom 2. Dezember, der nun veröffentlicht wurde. 

Zu klären war die Frage, ob ein Generalintendant ein Arbeitnehmer ist oder ob ein freies Dienstverhältnis existiert. Montavon musste das Theater im vergangenen Jahr unter anderem nach Vorwürfen des Machtmissbrauchs verlassen. Die Stadt war der Meinung, dass seine Klage dagegen an das Landgericht verwiesen werden müsse. 

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Generalintendant war weisungsgebunden

Wie die Vorinstanzen bestätigte das Bundesarbeitsgericht die «Arbeitnehmereigenschaft des Klägers». Es gehe um eine bürgerliche Rechtsstreitigkeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aus einem Arbeitsverhältnis, erklärten die Richter. 

Aus dem Intendantenvertrag ergebe sich in Verbindung mit den Kompetenzregelungen in der Eigenbetriebssatzung und der Geschäftsordnung, dass der Generalintendant seine Arbeit nicht im Wesentlichen frei, sondern weisungsgebunden und fremdbestimmt in persönlicher Abhängigkeit auszuüben hatte. Trotz weitreichender Freiheiten habe er letztlich den Weisungen des Oberbürgermeisters unterlegen, so das Bundesarbeitsgericht.

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