Alle Bundesländer haben ein Gesetz, dass die Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes regelt - nur Thüringen nicht. Das soll sich mit einem neuen Anlauf ändern.
Die Aufgaben der 22 Gesundheitsämter reichen von den Schuleingangsuntersuchungen bis zur Trinkwasserüberwachung. Dafür braucht es ausreichend Personal.
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