Ob Schuluntersuchungen für Mädchen und Jungen oder Übungen zur richtigen Zahnpflege in Kindergärten: Der öffentliche Gesundheitsdienst ist für Gesundheitsförderung und Prävention zuständig. Als letztes Bundesland will Thüringen die Arbeit des Dienstes nun auf eine gesetzliche Basis stellen. Bisher gebe es nur eine in einigen Aspekten veraltete Verordnung aus den 1990er Jahren, kritisierten Abgeordnete verschiedener Fraktionen im Landtag in Erfurt.
Gesundheitsministerin Katharina Schenk legte dem Parlament einen Gesetzentwurf vor, der in den kommenden Wochen im Fachausschuss weiter beraten werden soll. Es gehe um moderne Regelungen mit weniger Bürokratie, eine klare Abgrenzung der Aufgaben von Land und Kommunen sowie um Digitalisierung, sagte die SPD-Politikerin. Es solle aus Problemen während der Corona-Pandemie gelernt werden - geschaffen würden klare, kurze Dienstwege, versprach Schenk.
CDU: Gesetz ist kein Bürokratiemonster
Der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel sprach von einem pragmatischen Gesetz. «Es ist kein Bürokratiemonster.» Es schaffe Rechtssicherheit auch für Amtsärzte. Die SPD-Abgeordnete Cornelia Urban verwies auf mehrere Anläufe in der Vergangenheit, ein Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst im Landtag zu verabschieden.
Nun würden die Aufgaben der Gesundheitsämter in Thüringen erstmals verbindlich geregelt. Dazu zählten die Gesundheitsförderung in Kitas, Schulen, Betrieben und Wohnquartieren sowie aufsuchende Hilfen für Menschen, die sonst keinen Zugang zum Versorgungssystem finden. Auch Befugnisse in Krisen würden geregelt.
Künftig sollen die Aufgaben der oberen Gesundheitsbehörde im Landesamt für Verbraucherschutz gebündelt werden. Die 22 Thüringer Gesundheitsämter würden digital besser vernetzt.
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