«Bürokratiemonster» - Beauftragter warnt vor Reformplänen
Informationsfreiheitsgesetze in Bund und Ländern sollten einst für mehr Transparenz sorgen, doch nun befürchtet Thüringens Landesdatenschutzchef Tino Melzer eine sukzessive Rückabwicklung. Zu Plänen der Bundesregierung für eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt: «Im Endeffekt ist das eine starke Schwächung des Informationsfreiheitszugangs für Bürger und Bürgerinnen.» Und: «Dann ist das Ganze auch ein riesiges Bürokratiemonster.» Das Gesetz regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden. Seit 2006 bietet das Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) einen voraussetzungslosen Anspruch auf solche Informationen - für jeden. Nun soll der Kreis der Frageberechtigten eingeschränkt werden. Außerdem soll die bisherige Deckelung möglicher Kosten geändert werden. Auf Landesebene gibt es in Thüringen das Transparenzgesetz. Auch dieses soll nach Plänen der Landesregierung geändert werden. Die Änderungswünsche waren Teil des Entlastungspaketes zum Bürokratieabbau. Doch die oppositionelle Linke lehnte die Änderungen am Transparenzgesetz weitgehend ab. Deshalb wurde der Aspekt aus dem Paket ausgekoppelt. Ganz vom Tisch sind die Pläne aber noch nicht. Ein Änderungsantrag von CDU, dem damaligen BSW und der SPD vom Sommer sieht eine ganze Reihe von Ausnahmen vor, für die das Transparenzgesetz künftig nicht mehr gelten soll. Nach dpa-Informationen soll das am Donnerstag auch Thema im Innenausschuss sein. Der Antrag führt beispielsweise «Einrichtungen, Anlagen oder Objekte in den Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung sowie Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum oder Siedlungsabfallentsorgung» auf, «sofern diese von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens sind». Außerdem werden staatliche Einrichtungen der kritischen Infrastruktur und der Gefahrenabwehr genannt sowie «Einrichtungen oder sonstige Strukturen, soweit diese zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen, der Gefahrenabwehr, des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes oder des Bevölkerungsschutzes unabdingbar notwendig sind». Melzer sieht die Liste an Ausnahmen kritisch. «Wir brauchen so eine Ergänzung gar nicht.» Es gebe bereits eine Regelung, die den Bedürfnissen des Staates gerecht werde, wenn es um Sicherheit geht. Er habe Verständnis für die Ausgangslage - etwa mit Blick auf eine asymmetrische Bedrohungssituation. «Aber ich persönlich bin überzeugt, dass wir dann schon verloren haben, wenn wir unsere Freiheitskultur so dermaßen anpassen müssen.» Melzer betonte die Bedeutung eines Zugangs zu Informationen des Staates gerade in Zeiten von Fakenews und Emotionalisierungen. «Es geht jetzt um Gefühle. Fakten sind da die andere Seite und über Transparenzgesetze und Informationsfreiheitsgesetze kommt man da ran.» Der CDU-Innenpolitiker Jonas Urbach sagte, Transparenz sei ein wichtiges demokratisches Prinzip. «Sie darf aber nicht zur Gebrauchsanweisung für Sabotage, Cyberangriffe oder Spionage werden.» Der Anschlag auf das Berliner Stromnetz zu Beginn dieses Jahres habe gezeigt, wie verwundbar die kritische Infrastruktur sei. «Deshalb wollen wir den Schutz sicherheitsrelevanter Informationen im Transparenzrecht stärken.» Es gehe nicht darum, pauschal Informationen über Energieversorgung, Wasserwerke, Krankenhäuser oder Leitstellen der Öffentlichkeit zu entziehen, beteuerte Urbach. «Entscheidend ist, dass sensible Angaben zu Standorten, Schwachstellen, Schutzvorkehrungen und Betriebsabläufen nicht in falsche Hände geraten.» Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenAuch in Thüringen sind Änderungen geplant
Innenausschuss berät über die Pläne
Beauftragter hält die Änderungen für unnötig
CDU verteidigt Schutz von kritischen Informationen