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CDU in Thüringen will Mindestabstand von Gebäuden zum Wald von 30 auf 10 Meter senken

CDU in Thüringen will Mindestabstand von Gebäuden zum Wald von 30 auf 10 Meter senken
Nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion soll beim Errichten von Gebäuden der Mindestabstand zum Wald von 30 auf 10 Meter reduziert werden. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Von: DieThüringer News
Künftig könnten beim Bauen wieder zehn Meter Abstand zum Wald reichen: Die CDU will so Genehmigungsverfahren beschleunigen und es damit Investoren im Hotel- und Gastgewerbe einfacher machen.

Die CDU-Fraktion in Thüringen will Bauvorhaben in Waldnähe erleichtern. So solle der Mindestabstand von Gebäuden zum Wald deutlich reduziert werden. Damit könnten insbesondere Bauprojekte im ländlichen Raum erleichtert werden, sagte CDU-Fraktionschef Andreas Bühl der Deutschen Presse-Agentur. Die CDU wolle eine entsprechende Regelung noch in das neue Entlastungsgesetz aufnehmen, zu dem derzeit die Anhörung läuft und das noch vor der Sommerpause im Landtag verabschiedet werden soll.

Konkret sieht der Vorschlag vor, dass beim Errichten von Gebäuden künftig ein Abstand zum Wald von mindestens 10 Metern anstatt wie bisher 30 Metern ausreichen soll. Häufig scheiterten Vorhaben bislang an den derzeit geltenden Genehmigungsverfahren, erklärte Bühl. Vor allem Investoren im Hotel- und Gastgewerbe könnten von der Neuregelung profitieren, da geeignete Flächen oft in unmittelbarer Waldnähe lägen.

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Weniger Abstand, mehr Tempo

Mit der Änderung des Thüringer Waldgesetzes wurde im Jahr 2020 das Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben in Waldnähe verschärft. Seitdem gilt: Wer näher als 30 Meter an den Wald bauen will, braucht nicht nur eine normale Baugenehmigung, sondern zusätzlich die Zustimmung der Forstbehörden. Ziel dieser Regelung war es, den Wald besser zu schützen. Gleichzeitig habe die Änderung aber dazu geführt, dass Verfahren komplizierter und oft langsamer wurden, da mehrere Behörden beteiligt seien.

Die CDU möchte nun zu der früheren, weniger strengen Regelung zurückkehren. Demnach soll künftig wieder eine Beteiligung der Forstbehörde ausreichen, ohne dass deren ausdrückliche Zustimmung erforderlich ist. Dies orientiere sich an bestehenden Vorschriften etwa in Sachsen und Hessen und könne Verfahren beschleunigen sowie Bauprojekte erleichtern.

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