Die Unterbringung von Geflüchteten in der neuen Thüringer Abschiebehafteinrichtung ist in einigen Fällen von Gerichten überprüft worden. In einem Fall sei die zuvor von einem Richter angeordnete Haftdauer verkürzt wurden, sagte eine Sprecherin des Thüringer Migrationsministeriums auf dpa-Anfrage. In den übrigen Fällen sei die Abschiebehaft nicht beanstandet worden.
«In keinem der Fälle wurde eine Haftentlassung angeordnet», so die Ministeriumssprecherin. In keinem Fall sei eine Unzulässigkeit des Freiheitsentzuges festgestellt worden. Auch mit den Haftbedingungen beschäftigten sich Gerichte nach Angaben des Ministeriums bereits.
Thüringen betreibt seit Mitte August in Arnstadt ein eigenes Abschiebegefängnis. Auf dessen Einrichtung hatte sich das Brombeer-Bündnis aus CDU, BSW und SPD in seinem Koalitionsvertrag verständigt. Unter der rot-rot-grünen Vorgänger-Koalition hatte es keine landeseigene Abschiebehaftanstalt gegeben. Die damalige Landesregierung hatte stattdessen einen Platz in einer Abschiebehaftanstalt in Ingelheim in Rheinland-Pfalz angemietet.