Immer mehr Menschen in Thüringen dürfen Schreckschuss- oder Reizgaswaffen führen. Ende 2024 hatten rund 16.900 Thüringer einen gültigen kleinen Waffenschein, wie ein Sprecher des Thüringer Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Wer den sogenannten kleinen Waffenschein besitzt, darf zum Beispiel Schreckschuss- oder Reizgaswaffen außerhalb seiner eigenen Wohnung oder seines eigenen Grundstückes bei sich tragen. Ohne einen solchen Schein darf man solche Waffen zwar kaufen, aber in der Öffentlichkeit nicht schuss- und einsatzbereit dabeihaben. Deshalb lässt sich aus der Zahl der kleinen Waffenscheine nicht schlussfolgern, wie viele Schreckschuss- oder Reizgaswaffen in Thüringen in den Händen von Privatleuten sind.