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Thüringen legt Hochschulfinanzierung für acht Jahre fest

Thüringen legt Hochschulfinanzierung für acht Jahre fest
Die staatlichen Hochschulen sollen von 2027 bis 2031 3,1 Milliarden Euro vom Land erhalten. (Symbolbild) / Foto: Andreas Arnold/dpa
Von: DieThüringer News
Mit wie viel Geld können die Thüringer Hochschulen in Zukunft rechnen? Nach längeren Diskussionen liegt nun ein Entwurf dazu vor. Dieser setzt unter anderem auf mehr Kooperation.

Das Kabinett hat einen Entwurf für die finanzielle Zukunft der Thüringer Hochschulen beschlossen. Erstmalig ist die sogenannte Hochschulrahmenvereinbarung auf acht Jahre ausgelegt, wie Wissenschaftsminister Christian Tischner (CDU) sagte. Von 2027 bis 2031 sollen die zehn staatlichen Hochschulen 3,1 Milliarden Euro vom Land erhalten. Die Mittel für die restlichen drei Jahre soll dann auf Grundlage einer Auswertung 2030 verhandelt werden. 

Die Rahmenvereinbarung regelt über eine längere Zeitspanne unter anderem, mit wie viel Geld die Hochschulen vom Land rechnen können. Seit Monaten wurde über die Zukunft der Thüringer Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften diskutiert. Der Abschluss einer neuen Vereinbarung war zunächst wegen Uneinigkeiten bei Finanzierungsfragen verschoben worden. Die ursprünglich bis Ende 2025 geltende Vereinbarung wurde deswegen um ein Jahr verlängert. 

Die Hochschulrahmenvereinbarung sei das Ergebnis eines langen Prozesses, sagte Tischner. «Unser Ziel sind zehn Hochschulen mit einem ganz klaren Profil, mit starken Standorten.» Diese Standorte seien gesichert - aber nicht jede der heutigen Strukturen sei festgeschrieben.

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Mehr Kooperation

So soll etwa die Kooperationen zwischen den Hochschulen gestärkt werden, etwa bei ähnlichen Studiengängen. Das gelte neben den Studienangeboten aber auch für Forschungsprojekte, Infrastruktur oder IT-Services. Die neue Vereinbarung reagiere damit auf Herausforderungen wie den demografischen Wandel, variierende Nachfrage nach Studienplätzen sowie verschärfte Wettbewerbsbedingungen um Studierende und Fachkräfte.

Als nächster Schritt wird über den Entwurf im Landtag beraten. Eine erste Lesung ist voraussichtlich im September angepeilt. Im Dezember ist die Unterzeichnung mit den zehn Hochschulen vorgesehen, damit die Vereinbarung zum 1. Januar in Kraft treten könne. Parallel wird mit jeder Hochschule die entsprechenden Ziel- und Leistungsvereinbarung ausgehandelt.

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