Thüringen entlastet Vereine von Gebühren für Musiknutzungen bei Veranstaltungen. Dazu unterzeichnete das Land nun einen Pauschalvertrag mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema). Der Freistaat könne damit im zweiten Halbjahr 2024 die Gema-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen pro Verein übernehmen, teilte die Staatskanzlei mit. Musik muss immer dann lizenziert werden, wenn sie öffentlich genutzt wird.
Die geförderten Vereinsfeste dürfen eine Fläche von 500 Quadratmetern nicht überschreiten und müssen eintrittsfrei sein. Von dem Vertragsabschluss profitierten alle gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen, die in Thüringen ansässig und überwiegend ehrenamtlich tätig seien, hieß es. Politische Organisationen sind von dieser Regelung ausgeschlossen.