Die Thüringer Corona-Schutzmaßnahmen vom Herbst 2020 waren nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs überwiegend rechtmäßig. Die Landesregierung sei insbesondere berechtigt gewesen, die damals verhängten weitreichenden Einschränkungen etwa von privaten Reisen zu erlassen, sagte der Vizepräsident des Gerichts, Lars Schmidt, am Mittwoch in Weimar während der Verkündung des Urteils. «Die pandemische Lage entwickelte sich zum Zeitpunkt des Verordnungserlasses sehr dynamisch und schwer vorhersehbar.» Deshalb habe es der Landesregierung zugestanden, weitreichende Eingriffe in die Grundrechte von Menschen zu verhängen - obwohl für solche Entscheidung grundsätzlich ein Parlament zuständig sei.
Im Herbst 2020 hatte Deutschland die zweite große Corona-Welle erlebt, nachdem die Zahl der registrierten Neuinfektionen im Sommer 2020 deutlich gesunken war.
Konkret bezieht sich die aktuelle Entscheidung der Verfassungsrichter auf die Corona-Verordnung des Landes vom 31. Oktober 2020, die bis Ende November 2020 galt. Die AfD-Landtagsfraktion hatte sie dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Sie hatte vor Gericht im Kern argumentiert, die Verordnung insgesamt sei verfassungsrechtlich unzulässig gewesen, weil sie zu weit in die Grundrechte von Menschen eingreife. Dieser Argumentation folgte das Verfassungsgericht ausdrücklich nicht.