Was mit dem Geld der zerbrochenen BSW-Fraktion passiert
Während sich der Landtag weitgehend neu sortiert hat, geht die Abwicklung der aufgelösten BSW-Fraktion gerade erst los. Räume, Mitarbeiter, Vermögen, Einrichtung - alles muss irgendwie verwaltet werden. Dafür gibt es Regeln - und es ist nicht das erste Mal, dass eine Fraktion mitten in der laufenden Legislatur aufgelöst wird. Die BSW-Fraktion war vergangene Woche zerbrochen. Von den einst 15 Mitgliedern haben drei Abgeordnete die Partei Deine Stimme Zählt. (DSZ.) gegründet und streben die Gründung einer parlamentarischen Gruppe an. Zwei weitere Abgeordnete sind nun fraktionslos, bleiben aber Mitglieder des BSW. Zehn Abgeordnete um Vize-Ministerpräsidentin und Finanzministerin Katja Wolf haben eine neue Fraktion mit dem Namen Thüringen.Gerecht gegründet. So geht es jetzt weiter: Von der zerbrochenen BSW-Fraktion soll kein Geld an die neu entstandene Fraktion von Thüringen.Gerecht transferiert werden. «Die neue Fraktion kann keine finanziellen Mittel der alten Fraktion bekommen», sagte Thüringens Landtagspräsident Thadäus König der Deutschen Presse-Agentur. Die neue Fraktion sei nicht der Erbe der alten Fraktion. «Sie fängt bei Null an.» Mit Gründung der Fraktion bestehe aber Anspruch auf Zuwendungen. Das Vermögen der BSW-Fraktion bleibt laut König zunächst für die Dauer der Liquidation bestehen - davon müssen zum Beispiel noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt werden. Kündigungsfristen müssen eingehalten, einlaufende Rechnungen noch bezahlt werden. «Einrichtungsgegenstände können veräußert werden und müssen auch veräußert werden - zum Marktwert», sagte König. «Alles Geld, was übrig bleibt, geht zurück ans Finanzministerium.» Wie viel Vermögen der alten Fraktion zu verwalten ist, blieb zunächst unklar. Nach Angaben von Sigrid Hupach, die eine der Liquidatoren ist, wird das Gesamtvermögen der Fraktion noch ermittelt. Als Liquidatoren wurden neben der früheren BSW-Fraktionschefin Hupach auch die Abgeordneten Nina Behrendt und Ralph Hutschenreuther eingesetzt. Alle drei sind inzwischen Teil der neuen Fraktion von Thüringen.Gerecht. Das ist noch nicht ganz geklärt. Hupach erklärt dazu: «Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben unsere größte Wertschätzung. Unser Ziel ist es, ihnen Perspektiven in der neuen Fraktion Thüringen.Gerecht anzubieten.» Dazu habe sich die Fraktion in einer Klausur in den vergangenen zwei Tagen beraten. Landtagspräsident König ließ offen, ob im Landtag bauliche Veränderungen nötig werden. Fraktionslose Abgeordnete haben kein Anrecht auf eine Geschäftsstelle und eine entsprechende Ausstattung. Nach Königs Angaben bekommen sie solche Privilegien erst, wenn sie einen Gruppenstatus erlangen. Dann wären auch räumliche Veränderungen nötig. Im Plenarsaal wurden die abtrünnigen Abgeordneten teils schon etwas separiert gesetzt. Ob dort weitere Veränderungen nötig werden, ist laut König nicht abschließend geklärt. «Das müssen wir schauen und auch mit den Fraktionen dann abstimmen, wo die positioniert werden», sagte er. Ob beispielsweise die fraktionslosen Abgeordneten links, rechts oder eher mittig im Plenarsaal positioniert werden, wird auch von den Fraktionen mit ausverhandelt. «Es gibt einen Vorschlag und da sind wir sicherlich auch gesprächsbereit. Es muss schon passen», sagte König. Nach der Abspaltung mussten die Ausschüsse im Landtag neu zugeschnitten werden. Wenn die drei Abgeordneten von DSZ. einen Gruppenstatus erreichen, könnten sich diese Zuschnitte aber noch einmal ändern. Grund ist, dass immer das Verhältnis von Opposition und Regierung in den Ausschüssen abgebildet sein muss. Nach dem Neuzuschnitt sind die Ausschüsse mit jeweils elf statt bisher zwölf Abgeordneten besetzt. Erlangt DSZ. Gruppenstatus, würden die Ausschüsse größer werden - damit die Gruppe dann einen Ausschussvertreter schicken könnte und die Verhältnisse trotzdem gewahrt bleiben. Derzeit ist geplant, dass der Landtag in seiner Sitzung im Oktober über den Gruppenstatus der drei Abgeordneten entscheidet. Ab vier Abgeordneten, die sich als Gruppe zusammenschließen, würde diese Entscheidung entfallen. Ab dieser Anzahl ist eine Gruppe anzuerkennen. Es gab schon einmal eine Abspaltung. Im Jahr 2021 verließ die Abgeordnete Ute Bergner die damalige FDP-Fraktion, die daraufhin ihren Fraktionsstatus einbüßte. Mit vier Abgeordneten statt fünf ging es dann weiter als FDP-Gruppe. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenWie stellt sich die neue Fraktion finanziell auf?
Was wird aus dem Vermögen der aufgelösten BSW-Fraktion?
Wer ist für die Abwicklung der aufgelösten Fraktion verantwortlich?
Was wird aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Wird es bauliche Veränderungen im Landtag wegen der Abspaltungen geben?
Wie geht es mit den Ausschüssen weiter?
Gab es schon einmal eine Fraktionsauflösung?