Das Urteil des Oberlandesgerichts Jena im «Knockout 51»-Prozess wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt habe Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung eingelegt, sagte eine Sprecherin der Strafverfolgungsbehörde der Deutschen Presse-Agentur. Genauere Angaben zur Begründung dieser Revision machte sie nicht. Dazu müsse zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abgewartet werden, die noch nicht vorliege.
Bundesanwaltschaft sieht in «Knockout» auch terroristische Vereinigung
Der Generalbundesanwalt hatte deutlich höhere Strafen für die Männer gefordert. Dessen Vertreter hatten bei ihren Plädoyers zwischen vier Jahren und drei Monaten und sieben Jahren Haft für die Angeklagten verlangt. Maßgeblich gestützt war diese Strafforderung auf die Einschätzung, bei «Knockout 51» handele es sich nicht nur um eine kriminelle, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch um eine terroristische Vereinigung. Dieser Einschätzung war das Gericht jedoch nicht gefolgt.
Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird «Knockout 51» als «gewaltbereite, neonazistische Vereinigungen mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen» beschrieben.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten