In Thüringen haben in diesem Jahr mehrere Hundert Menschen, die Opfer von Gewaltstraftaten geworden sind, eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid bezogen. Nach aktuell verfügbaren Zahlen waren es 530 (Stand Ende Oktober), wie das Landesverwaltungsamt auf Anfrage mitteilte. Sie erhalten eine monatliche Zahlung, die je nach Grad der erlittenen Schädigung zwischen 434 und 2.169 Euro liegt. Anträge auf Entschädigung seien bis Ende Oktober von 292 Betroffenen gestellt worden, hieß es von der Behörde.
Der Anspruch auf Entschädigung von Opfern körperlicher, sexueller oder psychischer Gewaltkriminalität ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Dauer der Zahlung hängt laut Landesverwaltungsamt davon ab, wie gravierend die gesundheitliche Schädigung durch die Straftaten ist. Bei einer dauerhaften Schädigung zahlt der Staat demnach lebenslang.