Bei Kontrollen von zur Prostitution genutzten Immobilien haben die Polizei und anderen Behörden in den vergangenen Jahren etliche Verstöße in Thüringen festgestellt. Die Beamten hätten etwa Prostituierte ohne die vorgeschriebene Anmeldebescheinigung angetroffen, geht aus der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Marion Rosin hervor.
In mehreren Fällen seien die vorgeschriebenen Notrufeinrichtungen defekt gewesen. Außerdem hätten in einigen anderen Fällen Hinweisschilder auf die geltende Kondompflicht gefehlt. Über die Notrufsysteme sollen Prostituierte schnell Hilfe alarmieren können, wenn etwa ein Freier gewalttätig wird.
Für die Kontrollen sind nach Ministeriumsangaben die jeweiligen Landratsämter beziehungsweise die Verwaltungen der kreisfreien Städte zuständig. Regelmäßig wird demnach die Polizei zu solchen Kontrollen hinzugezogen.