Claudia Pechstein beweist nicht nur auf dem Eis Stehvermögen. Nach einem 15 Jahre währenden juristischen Marathon durch Sport- und Zivilgerichte verhandelt das Oberlandesgericht (OLG) München an diesem Donnerstag (13.00 Uhr) die Millionenklage der inzwischen 52 Jahre alten Berlinerin. Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin will vom Eislauf-Weltverband Isu viel Geld, weil dieser sie nach ihrer Meinung zu Unrecht für zwei Jahre wegen Dopings gesperrt hatte. «Seit mehr als 15 Jahren werde ich vom Weltverband als Dopingsünderin diffamiert. Das muss ein Ende haben», sagte Pechstein der Deutschen Presse-Agentur. Die dpa beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Fall.
Wie ging es weiter?
Die weiter aktive Sportlerin bestreitet, jemals gedopt zu haben. Sie ruft den Internationalen Sportgerichtshof Cas an. Dieser bestätigt am 25. November 2009 die Entscheidung der Isu, datiert die Sperre aber auf den 8. Februar zurück. Mit einem anschließenden Revisionsverfahren zum Cas-Urteil am Schweizer Bundesgericht in Bern scheitert die Berlinerin.
Wie begründet Claudia Pechstein ihre Unschuld?
Retikulozyten sind «junge» rote Blutkörperchen, die nur eine kurze Zeit lang nachweisbar sind, ehe sie zu «erwachsenen» Blutkörperchen werden. Diese sind für den Sauerstofftransport im Körper zuständig. Bereits bei der Anhörung vor der Disziplinarkommission führt sie an, dass die erhöhten Werte durch eine «angeborene Blutkrankheit» erklärt werden können. Tatsächlich wird bei Pechstein eine vom Vater vererbte Blutanomalie (Sphärozytose) festgestellt. Auch nach Ablauf ihrer Sperre bleiben die Retikulozyten-Werte höher als erlaubt, Sanktionen durch die Isu erfolgen jedoch nicht mehr.