Zum Schutz von Fischbeständen vor Kormoranen dürfen die Vögel in Thüringen künftig nicht nur an Flüssen und Bächen, sondern auch an Teichen und Seen geschossen werden. Das regelt eine seit Samstag geltende novellierte Kormoranverordnung, wie das Umweltministerium mitteilte. Der Abschuss an stehenden Gewässern ist erlaubt, wenn die Kormorane Schäden an den natürlich vorkommenden Tierarten verursachen.
«Die neue Verordnung ermöglicht uns, auch die Fische der Standgewässer in Thüringen vor nachhaltigen Fraßschäden durch den Kormoran zu schützen, ohne den Bestand des Kormorans zu gefährden», sagte Minister Tilo Kummer (BSW) laut Mitteilung.