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Thüringen erlaubt Abschuss von Kormoranen an Teichen und Seen

Der Umgang mit Kormoranen ist in Thüringen ein kontrovers diskutiertes Thema. (Archivbild) / Foto: Georg Moritz/dpa
Der Umgang mit Kormoranen ist in Thüringen ein kontrovers diskutiertes Thema. (Archivbild) / Foto: Georg Moritz/dpa

Für Fischereibetriebe sind Kormorane ein Ärgernis, weil die Vögel ihre Fische fressen und so Einnahmeverluste verursachen. In Thüringen dürfen Kormorane geschossen werden. Die Regelung wird erweitert.

Zum Schutz von Fischbeständen vor Kormoranen dürfen die Vögel in Thüringen künftig nicht nur an Flüssen und Bächen, sondern auch an Teichen und Seen geschossen werden. Das regelt eine seit Samstag geltende novellierte Kormoranverordnung, wie das Umweltministerium mitteilte. Der Abschuss an stehenden Gewässern ist erlaubt, wenn die Kormorane Schäden an den natürlich vorkommenden Tierarten verursachen. 

«Die neue Verordnung ermöglicht uns, auch die Fische der Standgewässer in Thüringen vor nachhaltigen Fraßschäden durch den Kormoran zu schützen, ohne den Bestand des Kormorans zu gefährden», sagte Minister Tilo Kummer (BSW) laut Mitteilung.

Kritik von Naturschützern

Verluste verursacht von Kormoranen, die sich von Fischen ernähren und sie beim Tauchen fangen, und der Schutz der Fischbestände vor ihnen sind seit Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema. Kritik kam vom Naturschutzbund (Nabu). «Mit der neuen Kormoranverordnung hat Tilo Kummer die Weichen für noch mehr sinnloses Töten von Kormoranen gestellt», monierte der Nabu-Landesvorsitzende Martin Schmidt. «Damit hat der Minister den Bogen überspannt und die Rechtmäßigkeit der Verordnung als Ganzes steht in Zweifel.» Bereits im Vorfeld der Novelle hatten Naturschützer den Abschuss kritisiert und auf aus ihrer Sicht wirksamere Schutzmöglichkeiten für Fischereigewässer verwiesen, etwa das Überspannen der Anlagen mit Netzen oder Ähnlichem.

Land gleicht finanzielle Verluste zum Teil aus

Für einen Teil der Schäden durch Kormorane gibt es seit 2018 einen jährlichen finanziellen Ausgleich für die Fischwirtschaft vom Land. Im vergangenen Jahr wurden laut Ministerium knapp 80.000 Euro an geschädigte Betriebe gezahlt, das entspreche einem Bruchteil der tatsächlichen Schäden. Insgesamt seien Schäden von rund 560.000 Euro anerkannt worden.

In Thüringen gilt seit 1998 eine artenschutzrechtliche Ausnahme zur Tötung von Kormoranen. Diese dürfen nur zwischen dem 16. August und dem 31. März jedes Jahres gejagt werden.

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