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Dehoga Thüringen: Anzahlungen bei Reservierungen sind legitim

Dehoga Thüringen: Anzahlungen bei Reservierungen sind legitim
Diskussion über Anzahlung bei Reservierung in Thüringer Gaststätten (Illustration) / Foto: Carsten Koall/dpa
Die Plätze für ein Familientreffen sind reserviert - doch niemand kommt. Der Wirt bleibt auf seinen Kosten sitzen. Sollte er künftig eine Anzahlung oder Reservierungsgebühr verlangen?

Der Chef des Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Thüringen, Dirk Ellinger, hält Anzahlungen oder eine verrechenbare Gebühr bei der Reservierung von Plätzen in Gaststätten und Restaurants für legitim. «Wenn vorbestellte Plätze oder Tische leer und der Wirt auf seinen Kosten vielleicht für eine aufwendige Bestellung sitzen bleibt, ist das nicht in Ordnung», sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. 

Letztlich liege die Entscheidung, Anzahlungen von Gästen zu verlangen, bei jedem einzelnen Gastronomen. Der Trend, den es schon länger bundesweit vor allem in größeren Städten und der gehobenen Gastronomie gibt, werde in Thüringen verstärkt diskutiert.

Anzahlung für Feiern oder Festtage 

Ellinger kann sich vorstellen, das Wirte an Tagen mit hoher Nachfrage oder festen Menüs - etwa der traditionellen Martinsgans oder dem Weihnachtsessen mit mehreren Gängen - eine Anzahlung von Gästen verlangen. Das gelte auch bei Reservierungen für kleine oder größere Gruppen. «Wenn die Gäste in diesen Fällen nicht kommen, ist das immer ein Problem.» Zudem könnten an Feiertagen reservierte Tische kaum weitergegeben werden - es gebe dann so gut wie keine Laufkundschaft. «An normalen Tagen ist das etwas anderes, vor allem in den Städten mit einer guten Nachfrage.» 

Nach Einschätzung des Verbandsgeschäftsführers sind Anzahlungen bei größeren Reservierungen oder an Feiertagen bisher in Thüringen nicht die Regel. «Das ist bisher nicht weit verbreitet. Gott sei Dank.» Die Mehrheit der Gäste im Freistaat halte sich an die Spielregeln, komme bei Reservierung oder sagte rechtzeitig ab. Allerdings habe er auch schon von drastischen Fällen gehört, wo Gäste für größere Familienfeiern Reservierungen in mehreren Restaurants gleichzeitig vornahmen und so für hohe Ausfallkosten sorgten.

Nur eine Gefälligkeitsvereinbarung?

Wichtig sein eindeutige Regeln, an die sich Gäste und Gastgeber halten. «Eigentlich ist eine Reservierung eine Gefälligkeitsvereinbarung», sagte Ellinger. Bei Online-Buchungen sei sie in der Regel recht anonym. Sollten Vorauszahlungen verlangt werden, bedürften sie klarer Festlegungen, auch zur Stornierungsmöglichkeit. Ausnahmen könnte er sich für Stammgäste vorstellen. Eine Möglichkeit seien auch Reservierungsgebühren, die verrechnet würden. 

Die zurückliegende Sommersaison sei für das Thüringer Gastgewerbe relativ positiv verlaufen, schätzte der Dehoga-Geschäftsführer ein. Ähnlich fiel die Bewertung der Thüringer Tourismus GmbH aus. Allerdings gebe es regionale Unterschiede. «Die Mehrwertsteuersenkung hat dem Gastgewerbe geholfen», sagte Ellinger. So habe der Kostenanstieg durch hohe Energiepreise und gestiegene Personalausgaben gedämpft werden können. Nach einer Verbandsumfrage bewerteten mehr als 83 Prozent der befragten Betriebe in Thüringen die Steuerentlastung als entscheidend für ihre wirtschaftliche Stabilität - für rund die Hälfte ist sie demnach sogar existenzsichernd.

Derzeit gibt es nach Angaben des Dehoga rund 4.200 gastgewerbliche Unternehmen im Freistaat, darunter viele Familienbetriebe. Die Zahl sozialversicherungspflichtig Beschäftigter wurde auf mehr als 22.000 beziffert. Hinzu kämen rund 16.000 geringfügig Beschäftigte. Der Jahresumsatz im Gastgewerbe im Freistaat liege bei etwa 1,5 Milliarden Euro.

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