In einem jahrelangen Rechtsstreit um ein Sturmgewehr hat sich der Hersteller Heckler & Koch gegen seinen Konkurrenten C.G. Haenel endgültig durchgesetzt. Die Berufung gegen ein Urteil vom Bundespatentgericht aus dem Jahr 2022 sei zurückgewiesen worden, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit (Aktenzeichen X ZR 30/23).
In dem Rechtsstreit, der ab 2020 in mehreren Strängen vor unterschiedlichen Gerichten geführt wurde, ging es um die Frage, ob die kleine Thüringer Waffenschmiede Haenel ein Sturmgewehr mit einem bestimmten Verschluss verkaufen durfte und damit der große Konkurrent H&K Marktanteile verlor.
Das Verschlusssystem half dabei, dass Soldaten, die aus dem Wasser ans Ufer oder an den Strand kommen, umgehend einsatzbereit sind - das Wasser kann schnell abfließen und die Soldaten können schnell schießen.
Mit einem Gewehr mit so einer Funktion hatte Haenel im Jahr 2020 überraschend eine prestigeträchtige Ausschreibung des Bundes zur Neubewaffnung der Bundeswehr gewonnen. Das in die Jahre gekommene Gewehr 36 (G36) von Heckler & Koch sollte schrittweise ausgemustert werden.