Thüringens 24-Stunden-Läden müssen außerhalb gesetzlicher Öffnungszeiten künftig Verkaufsfläche und Angebot einschränken. Das sieht ein Entwurf zur Novellierung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vor, mit dem sich im Januar das Kabinett befassen soll.
Demnach soll für 24-Stunden-Geschäfte künftig eine Obergrenze von 400 Quadratmetern für die Verkaufsfläche gelten. Ursprünglich war eine maximale Fläche von 150 Quadratmetern in der Diskussion, wie sie im benachbarten Bayern gilt. Das war bei Ladenbetreibern aber nicht gut angekommen.