Nach den starken Ertragseinbußen in diesem Jahr können in Existenznot geratene Thüringer Obstbauern ab Ende August Soforthilfen des Landes beantragen. Die entsprechende Richtlinie dazu werde in Kürze in Kraft treten, teilte das Agrarministerium der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Land hatte den Obstbauern nach den Spätfrostschäden im Obst- und Weinbau Soforthilfen in Höhe von zwei Millionen Euro in Aussicht gestellt, die durch Einsparungen finanziert würden.
Die Frostnacht zum 23. April nach der Obstbaumblüte hatte bei Kirschen, Äpfeln und Pflaumen zu massiven Ernteverlusten geführt. Der Schaden wird auf rund 7,5 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kommen rund fünf Millionen Euro Schaden im Weinbau. Für rund 20 Betriebe sind nach Ministeriumsangaben die Erlösausfälle existenzgefährdend.