Tankstellenbetreiber sind nach einem Urteil des Landgerichts Gera dafür verantwortlich, dass die auf Werbetafeln und an Zapfsäulen angegebenen Spritpreise korrekt sind. Das entschied das Gericht in einem Verfahren, das die Verbraucherzentrale Thüringen angestrengt hatte. Anlass war die Beschwerde einer Autofahrerin, die an einer Tankstelle im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sieben Cent mehr pro Liter Super E10 an der Zapfsäule zahlen musste, als auf einer Werbetafel an der Straße angegeben war. Die Verbraucherzentrale sah darin eine Irreführung und klagte, nachdem die Pächterin der Tankstelle sich geweigert hatte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.
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