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Das ändert sich zum neuen Schuljahr

Die langen Ferien sind bald vorbei. Im neuen Schuljahr gibt es einige Änderungen. (Symbolbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa
Die langen Ferien sind bald vorbei. Im neuen Schuljahr gibt es einige Änderungen. (Symbolbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Der Lehrermangel bleibt eine Herausforderung. Helfen sollen Regelungen, die zum neuen Schuljahr greifen - vom Nebenjob Lehramtsanwärter bis zum dualen Studium. Doch es gibt noch weitere Änderungen.

Neue Regierung, alte Probleme: Lehrermangel und Unterrichtsausfall werden auch im neuen Schuljahr drängende Themen bleiben. Doch es wird sich auch einiges ändern, wenn am 11. August für die rund 250.000 Schülerinnen und Schüler nach sechs Wochen Pause der Unterricht wieder beginnt. Handy-Bann, Sitzenbleiben, Kopfnoten und Kampf gegen Unterrichtsausfall: Die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD hat sich in der Bildungspolitik einiges vorgenommen. Diese Änderungen kommen bereits zum neuen Schuljahr:

Duales Studium

Das duale Lehramtsstudium gilt als Mittel gegen den Lehrermangel. Die Studierenden erhalten dabei Geld vom Freistaat, haben aber auch regelmäßige Praxisphasen an Schulen. Ab 1. September beginnen diese Praxisphasen für die Studierenden im dann dritten Semester: Drei Tage Uni, zwei Tage praktische Ausbildung an einer Schule. Für die Neuen geht es mit einem sogenannten Onboarding-Praktikum ebenfalls ab 1. September los.

Verfassungsviertelstunde

Die Einführung einer Verfassungsviertelstunde soll die Demokratiebildung stärken. Das neue Konzept wird zunächst an 20 ausgewählten Schulen erprobt. «Das Angebot soll fächerübergreifend in allen Fächern und Schularten innerhalb der regulären Unterrichtszeit stattfinden», heißt es aus dem Bildungsministerium auf Anfrage. Die 20 Teilnehmer-Schulen sollen noch im August ausgewählt werden. Lehrer an den Modellschulen bekommen eine Fortbildung. Schulen sollen mit dem Format aber auch flexibel etwa auf aktuelle Ereignisse reagieren können und Freiraum bei der Themenfindung haben. «Durch die regelmäßige und systematische Auseinandersetzung mit demokratischen Grundwerten und aktuellen politischen Themen sollen die Schülerinnen und Schüler nicht nur mit Wissen erhalten, sondern auch darüber diskutieren, wie es gelingen kann, Gesellschaft aktiv und verantwortungsbewusst zu gestalten», so das Ministerium.

Sitzenbleiben und Kopfnoten

Die neue Schulordnung stand zwischenzeitlich stark in der Kritik, dann kam es zu einem Kompromiss bei den Themen Sitzenbleiben und bei den Kopfnoten. Mit dem neuen Schuljahr kommen die neuen Regelungen nun zur Anwendung. Sie sehen an allen Schulen eine Versetzungsentscheidung ab Klasse sechs vor. Gemeinschaftsschulen können selbst entscheiden, ob sie das übernehmen oder nicht, brauchen aber einen Beschluss der Schulkonferenz.

Zudem werden ab der ersten Klasse Kopfnoten eingeführt - zunächst als verbale Rückmeldung, ab Klasse drei erhalten die Schülerinnen und Schüler dann eine Bewertung nach «sehr gut», «gut», «befriedigend» oder «nicht befriedigend» auf dem Zeugnis. Auch hier können Gemeinschaftsschulen per Beschluss der Schulkonferenz ab Klasse drei bei einer verbalen Leistungseinschätzung bleiben.

Nebenjob für angehende Lehrer

Lehramtsanwärter können sich künftig etwas Geld hinzuverdienen, wenn sie neben dem Studium an Schulen Unterricht geben. Das soll beim Kampf gegen Unterrichtausfall helfen. Los geht es auch hier im neuen Schuljahr. Das Konzept ist vom Nachbarbundesland Sachsen abgeschaut, die oppositionelle Linke beäugt es kritisch - gilt doch das Referendariat ohnehin schon als anstrengend.

Wer sich den Nebenjob zutraut, braucht einen Arbeitsvertrag - maximal acht Stunden pro Woche sind möglich - also fünf Stunden Unterrichtszeit plus Vorbereitung. Die Entscheidung, ob ein Lehramtsanwärter einen solchen Nebenjob ausüben darf, treffen die Ausbildungsschulen in Abstimmung mit dem Studienseminar und dem jeweiligen Schulamt.

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