Innehalten und Besinnen statt Rambazamba in Club oder Kneipe: Vor dem Karfreitag erinnern Behörden in Thüringen an die Regelungen des Feiertagsgesetzes. Denn bei Veranstaltungen gelten am Karfreitag Einschränkungen. Grund: Er ist ein «stiller Tag» - wie auch der Volkstrauertag und der Totensonntag im November.
An «stillen Tagen» sind in Thüringen in Gaststätten und Einrichtungen mit Schankbetrieb Unterhaltungs- und Musikveranstaltungen jeder Art ganztägig verboten, wie die Stadtverwaltung Erfurt erläutert. Ein Verbot gilt auch für öffentliche Sportveranstaltungen. Erlaubt sind hingegen Veranstaltungen, die auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen.