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Thüringen erinnert an Karfreitag-Regeln: Musik- und Sportveranstaltungen teils verboten

Am Karfreitag wurde nach der biblischen Erzählung Jesus gekreuzigt. (Symbolbild) / Foto: Swen Pförtner/dpa-Zentralbild/dpa
Am Karfreitag wurde nach der biblischen Erzählung Jesus gekreuzigt. (Symbolbild) / Foto: Swen Pförtner/dpa-Zentralbild/dpa

Immer wieder führen bestimmte Einschränkungen bei Veranstaltungen am Karfreitag zu Diskussionen. In Thüringen gibt das Feiertagsgesetz den Rahmen vor.

Innehalten und Besinnen statt Rambazamba in Club oder Kneipe: Vor dem Karfreitag erinnern Behörden in Thüringen an die Regelungen des Feiertagsgesetzes. Denn bei Veranstaltungen gelten am Karfreitag Einschränkungen. Grund: Er ist ein «stiller Tag» - wie auch der Volkstrauertag und der Totensonntag im November. 

An «stillen Tagen» sind in Thüringen in Gaststätten und Einrichtungen mit Schankbetrieb Unterhaltungs- und Musikveranstaltungen jeder Art ganztägig verboten, wie die Stadtverwaltung Erfurt erläutert. Ein Verbot gilt auch für öffentliche Sportveranstaltungen. Erlaubt sind hingegen Veranstaltungen, die auf den Charakter des Tages Rücksicht nehmen oder der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen.

Religiöser Hintergrund 

Der Karfreitag als religiöser, gesetzlicher Feiertag ist dem Charakter nach ein Trauertag. Es ist der Tag, an dem nach der biblischen Erzählung Jesus auf dem Hügel Golgatha gekreuzigt wurde und starb. Der Trauercharakter schlägt sich in den Feiertagsregelungen in Deutschland nieder, die bei religionsfernen Menschen teils auf wenig Verständnis stoßen. Immer wieder etwa geht es um das Tanzverbot am Karfreitag.

Ausnahmen möglich

Ausnahmen von den Einschränkungen sind laut Thüringer Feiertagsgesetz «aus wichtigen Gründen» möglich. Sie dürfen allerdings nicht zur Störung von Gottesdiensten führen. Über Ausnahmeregelungen entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte.

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