Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das Auskunftsrecht von Landtagsabgeordneten gegenüber der Landesregierung gestärkt. Die Verfassungsrichter gaben einer Klage zweier AfD-Landtagsabgeordneter teilweise statt, mit der die Politiker die Herausgabe sowohl allgemeiner als auch spezieller Informationen zum Umgang des Thüringer Verfassungsschutzes mit Fake-Accounts in den sozialen Netzwerken erzwingen wollten.
Die eher allgemeinen Informationen zu diesem Themenkreis hätte die Landesregierung den Abgeordneten geben müssen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts, Klaus von der Weiden. Dazu gehöre zum Beispiel die Angabe darüber, wie viele Fake-Accounts der Verfassungsschutz in den sozialen Netzwerken nutzt. Aus dieser Information alleine ließen sich keine konkreten Rückschlüsse ziehen, an welchen genauen Orten im digitalen Raum der Verfassungsschutz aktiv sei.