Der Fall einer großen Cannabis-Plantage in Greiz kommt erneut vor das Geraer Landgericht. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil von Februar vergangenen Jahres teilweise auf. Das Verfahren gegen einen der Betreiber muss deshalb noch einmal neu an einer anderen Strafkammer verhandelt werden, wie aus einer Entscheidung der Karlsruher Richter hervorgeht. Damit war die Revision der Staatsanwaltschaft erfolgreich. Der Mann war wegen des bandenmäßigen Handels mit Cannabis zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs bewertete das Gericht den Fall aber rechtlich nicht richtig, da es den Angeklagten nur wegen einer Tat schuldig sprach. Der Senat hält es hingegen für möglich, dass mehrere selbstständige Taten vorlagen. Er verwies unter anderem auf mindestens zwei verkaufte Erntezyklen sowie auf weitere bei einer Durchsuchung sichergestellte Pflanzen und Marihuana.