Vier mutmaßliche Rechtsextremisten sollen die im Oktober 2020 verbotene Organisation «Combat 18» weiterbetrieben haben. Zu Beginn des Prozesses vor der Staatsschutzkammer des Dortmunder Landgerichts wollte sich keiner der aus Dortmund, Eisenach, Daun und Gießen stammenden Angeklagten zu den Vorwürfen der Bundesanwaltschaft äußern.
Laut Anklage sollen sich Mitglieder der Vereinigung schon wenige Wochen nach dem offiziellen Verbot in Thüringen zu einer Wanderung getroffen haben. Fotos, die auf dem Mobiltelefon eines der Angeklagten sichergestellt wurden, zeigen eine Gruppe von mindestens 16 Männern, die unter anderem ein Mahnmal für die Gefallenen der beiden Weltkriege besucht.
In einer Kurznachricht an einen interessierten Teilnehmer soll einer der Angeklagten einige Tage zuvor jedoch geschrieben haben, dass es sich bei dem Treffen um eine «rein freundschaftliche Sache ohne jeden politischen Hintergrund» handele. Und er fügte noch hinzu: «PS: Bitte unpolitische Kleidung».