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Ermittlungen zu Parteitag-Protesten dauern an

Ermittlungen zu Parteitag-Protesten dauern an
Gegner des AfD-Bundesparteitags fanden sich teils auch zu Sitzblockaden auf einer Autobahn zusammen. (Archivbild) / Foto: Michael Reichel/dpa
Von: DieThüringer News
Der AfD-Bundesparteitag und Proteste dagegen haben etliche Polizeikräfte gebunden. Wie der Großeinsatz die Beamten auch Wochen später beschäftigt – und inzwischen teils auch die Staatsanwaltschaft.

Rund zwei Monate später hat die Thüringer Polizei weiter mit Ermittlungen rund um den AfD-Bundesparteitag zu tun. 72 Strafverfahren und 10 Ordnungswidrigkeiten seien bisher abgeschlossen und an die zuständige Staatsanwaltschaft, Bußgeldstellen und andere Vollstreckungsbehörden abgegeben worden, teilte die Polizei auf Anfrage mit. 

Rund um den Parteitag am ersten Juli-Wochenende in Erfurt liefen bei der Polizei demnach insgesamt 180 Strafanzeigen und 22 Ordnungswidrigkeiten auf. Die meisten davon seien in der Zeit von Freitag bis einschließlich Sonntag aufgenommen worden. Aber auch im Vorfeld waren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten erfasst worden. Vor allem Sachbeschädigungen bildeten demnach einen Schwerpunkt. Auch sechs Fälle von Widerstand gegen die Polizei gehören dazu.

Angriffe auf Vertreter rechtskonservativer Medien

Bei den Protesten gegen den Parteitag der Rechtspopulisten mit nach Polizeiangaben rund 31.000 Demonstranten sollen auch drei Reporter des rechtskonservativen Portals «Apollo News» körperlich angegriffen worden sein. In diesem Fall habe die Polizei bislang vier männliche erwachsene Tatverdächtige ermittelt. Abgeschlossen sei das Verfahren bei der Kriminalpolizei bislang nicht. 

Ebenfalls noch bei der Kriminalpolizei liegt der Fall, in dem ein Vertreter der rechtskonservativen Zeitung «Junge Freiheit» angegriffen worden sein soll. In diesem Zusammenhang werde gegen drei Tatverdächtige ermittelt. Davon habe einer identifiziert werden können. Es handelt sich demnach um einen 35-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen. Die Ermittler gehen in diesem Fall aber nicht mehr von einem Raub aus, sondern von einer möglichen gefährlichen Körperverletzung.

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