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Erneut Corona-Verordnung auf Prüfstand -Entscheidung im Juni

Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild
Eine Figur der blinden Justitia. / Foto: Christoph Soeder/dpa/Symbolbild

Während der Corona-Pandemie schränkte Thüringen das öffentliche Leben weitreichend ein. Das Verfassungsgericht entscheidet erneut über die Zulässigkeit der damaligen Beschränkungen.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat sich erneut mit einer Corona-Verordnung des Landes befasst. Die Entscheidung dazu solle am 26. Juni verkündet werden, teilte eine Sprecherin des Verfassungsgerichts nach der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Weimar mit. Hintergrund ist ein Antrag der AfD-Fraktion, die dieses Mal die Verordnung vom 21. Januar 2022 angefochten hat. Dabei geht es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Personen.

In dem Normenkontrollverfahren beantragte die AfD-Fraktion die Feststellung, dass diese Regelungen gegen die Thüringer Verfassung verstoßen und nichtig sind. Die Verfassungsrichter in Weimar haben auf Antrag der AfD-Fraktion bereits mehrfach Corona-Schutzverordnungen überprüft. Zuletzt hatte der Verfassungsgerichtshof Ende Februar entschieden, dass die Thüringer Corona-Schutzmaßnahmen vom Herbst 2020 überwiegend rechtmäßig waren.

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