Die Thüringer Finanzverwaltung hat vor Betrügern gewarnt, die mit E-Mails gefälschte Rechnungen erheben. Die Empfänger erhielten von Adressaten, welche die offizielle E-Mail-Adresse des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) suggerierten, digitale Post mit einer gefälschten Rechnung für angebliche Verspätungszuschläge, teilte das Finanzministerium mit.
Zudem werde in den Dokumenten darauf hingewiesen, dass telefonische und schriftliche Anfragen zu dem Anliegen nicht beantwortet werden könnten. Dies ist laut dem Ministerium bereits ein Hinweis, dass es sich hierbei um eine Betrugsmasche handelt. In dem Rechnungsdokument würden die Empfänger zur Überweisung auf ein gefälschtes Bankkonto aufgefordert.
Keine Überweisungen tätigen
Auffällig sei, dass insbesondere ausländische IBAN-Nummern angegeben würden, die von der Finanzverwaltung niemals verwendet würden. Es werde eindringlich davor gewarnt, Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen sowie solchen Anweisungen zu folgen oder geforderte Überweisungen zu tätigen.
Zahlungsaufforderungen werden vom BZSt per Brief zugestellt, niemals per E-Mail. Etwas anderes gelte nur dann, wenn einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt wurde. Auch werden Zuschläge wegen zu spät abgegebener Steuererklärungen in der Regel von den zuständigen Finanzämtern erhoben.
Es seien in Thüringen bereits sechs solcher Betrugsfälle bekanntgeworden. Die Dunkelziffer dürfte vermutlich viel höher sein.
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