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Nach Urteil: Mutmaßlicher Rädelsführer wieder in Haft

Die Staatsanwaltschaft hat nach der Entlassung eines mutmaßlichen «Reichsbürger»-Anführers aus der Untersuchungshaft erfolgreich Haftbeschwerde eingelegt. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Die Staatsanwaltschaft hat nach der Entlassung eines mutmaßlichen «Reichsbürger»-Anführers aus der Untersuchungshaft erfolgreich Haftbeschwerde eingelegt. (Symbolbild) / Foto: Martin Schutt/dpa

Erst auf freiem Fuß, jetzt wieder im Gefängnis: Warum ein 55-Jähriger mutmaßlicher «Reichsbürger»-Anführer nach seiner Verurteilung nun doch wieder in Haft sitzt.

Nach der Verurteilung zweier mutmaßlicher Rädelsführer einer sogenannten Reichsbürger-Gruppe vom Landgericht Mühlhausen sind nun beide Männer wieder in Haft. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin wurde gegen den 55 Jahre alten Angeklagten erneut Haftbefehl erlassen, wie die Behörde mitteilte. Der Mann war nach der Urteilsverkündung in der vergangenen Woche unter Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil nach Ansicht des Gerichts keine Fluchtgefahr mehr bestand. Inzwischen sitzt er wieder im Gefängnis.

Der 55-Jährige war wegen Gründens einer auf besonders schwere Straftaten gerichteten kriminellen Vereinigung sowie versuchter Nötigung, versuchter Erpressung und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Sein 53 Jahre alter Mitangeklagter erhielt vier Jahre Gefängnis. Beide Männer hatten Revision gegen den Richterspruch eingelegt, der nun vom Bundesgerichtshof überprüft werden muss. Das Urteil ist daher bislang nicht rechtskräftig. 

Beide Männer hatten nach Auffassung der Richter versucht, die Behörden durch das massenhafte Versenden von Schreiben etwa an Stadtverwaltungen oder das Thüringer Finanzgericht zu blockieren. Dadurch wollten sie nach Ansicht des Gerichts die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland untergraben. Sogenannte Reichsbürger leugnen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und lehnen die staatliche Rechtsordnung ab.

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