Im Rechtsstreit um den Einsatz von umstrittener Software mit Gesichtserkennung bei Online-Prüfungen kann die Uni Erfurt einen Erfolg verbuchen. Das Landgericht Erfurt wies die Klage, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zusammen mit einer damaligen Studentin deshalb eingereicht hatte, zurück. Begründet wurde das noch nicht rechtskräftige Urteil bei der öffentlichen Verkündung nicht.
Hintergrund ist der Einsatz einer sogenannten Proctoring-Software mit automatisierter Gesichtserkennung. Damit will die Uni sicherstellen, dass es nicht zu Täuschungsversuchen bei in der Ferne online abgelegten Prüfungen kommt.
Die GFF sieht in der Software aber einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre der Studierenden. Die damalige Studentin absolvierte den Angaben zufolge in der Corona-Pandemie Prüfungen im Online-Format aus der Ferne. Die frühere Studentin, die laut GFF inzwischen als Lehrerin arbeitet, klagte mit Unterstützung der GFF auf Schadenersatz.