Thüringens Verfassungsrichter haben die Verlängerung nächtlicher Ausgangsbeschränkungen in einer Corona-Verordnung der Landesregierung für verfassungswidrig erklärt. Betroffen von der Regelung, die vom 21. Januar bis 6. Februar 2022 galt, waren alle Menschen, die nicht geimpft oder von einer Infektion genesen waren. Die von der Thüringer AfD-Fraktion angegriffene Verordnung genüge nicht den formellen Anforderungen ihrer Begründung, entschieden die Verfassungsrichter am Mittwoch in Weimar. Zudem sei sie auch wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig.
Diese Entscheidung beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung von gut zwei Wochen und nicht auf die gesamte Zeit der Corona-Pandemie, erklärte eine Sprecherin.
Die AfD-Landtagsfraktion hatte die Überprüfung der Verordnung vom 21. Januar 2022 verlangt. Dabei ging es unter anderem um die Zulässigkeit der damals verhängten Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen nicht geimpfter und nicht genesener Menschen. In allen anderen Punkten - es handelte sich um eine Vielzahl weiterer Vorschriften der damaligen Corona-Verordnung - verwarf der Verfassungsgerichtshof den Normenkontrollantrag der AfD als unzulässig.