loading

Nachrichten werden geladen...

Veröffentlicht mit CMS publizer®

Bad Langensalza muss nach OVG-Urteil historische Garnisonsmauer wiederaufbauen

Bad Langensalza muss eine Mauer wieder aufbauen. (Archivbild) / Foto: Jacob Schröter/dpa
Bad Langensalza muss eine Mauer wieder aufbauen. (Archivbild) / Foto: Jacob Schröter/dpa

OVG Weimar verpflichtet Bad Langensalza zum Wiederaufbau einer ohne Genehmigung abgerissenen 97 Meter langen Garnisonsmauer.

Die Genehmigung fehlte: Die Stadt Bad Langensalza muss nach einem Gerichtsurteil eine abgerissene historische Garnisonsmauer wieder aufbauen. Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Weimar endete ein mehrjähriger Rechtsstreit um das historische Gemäuer.

Nach Gerichtsangaben ließ Bad Langensalza einen 97 m langen Teilabschnitt einer unter Denkmalschutz stehenden Garnisonsmauer der ehemaligen Reiterkaserne ohne die erforderliche denkmalrechtliche Genehmigung abreißen. Der Grund: eine Parkplatzzufahrt. Die Denkmalschutzbehörde verlangte den Wiederaufbau. Der Rechtsstreit ging über zwei Instanzen.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) erklärte den Abriss für rechtswidrig. Der Denkmalschutz für das Gemäuer sei nicht erfolgreich infrage gestellt worden. Nach Ansicht des OVG steht dem Wiederaufbau auch die klamme Finanzsituation der Stadt nicht entgegen, die einem Haushaltssicherungskonzept unterliege.

Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten