Nach jahrelangen Diskussionen ist der Weg für eine Änderung der Thüringer Verfassung frei. Künftig sollen das Ehrenamt und die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen werden, wie Teilnehmer des Verfassungsausschusses nach einer Sitzung am Montag berichteten. Auch das Prinzip der Nachhaltigkeit soll demnach verankert werden. Der Landtag muss noch zustimmen.
Mehr Planbarkeit für Kommunen
Für Kommunen soll es mit der Änderung mehr Planbarkeit geben. So wurde klarer als bisher formuliert, dass Gemeinden Geld vom Land bekommen, wenn ihnen Aufgaben übertragen werden. Künftig soll in der Verfassung auch nicht mehr von «Behinderten», sondern von «Menschen mit Behinderung» geschrieben werden. Gesetze sollen künftig auch elektronisch verkündet werden können. Außerdem wird ein Europa-Bekenntnis aufgenommen.
Die vom Ausschuss gebilligten Änderungen müssen noch mit einer Zweidrittelmehrheit im Thüringer Landtag beschlossen werden. Dafür muss neben der rot-rot-grünen Koalition auch die CDU im Plenum für die Änderung stimmen. Sowohl Vertreter der Regierungskoalition als auch der CDU und der FDP zeigten sich nach der Ausschusssitzung am Montag zufrieden. Die erforderliche Mehrheit gilt nach dpa-Informationen als wahrscheinlich.