Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl 2024 ist nach einer Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes erfolglos. «Die Landtagswahl vom 1. September 2024 bleibt damit gültig», teilte das oberste Thüringer Gericht in Weimar mit. Zwar sieht das Gericht in der Veröffentlichung eines von Landräten und Oberbürgermeistern unterzeichneten Schreibens kurz vor der Landtagswahl eine Wahlrechtsverletzung. Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Landtag dadurch sieht das Gericht jedoch nicht. Die Beschwerde vom Landesverband der Werteunion und einem Bürger blieb erfolglos.
Schreiben mit Wahlaufruf gegen AfD und BSW
Die verfassungsrechtliche Grenze zulässiger Öffentlichkeitsarbeit sei überschritten worden, hieß es. Grund: Die Medieninformation habe einen Wahlaufruf gegen die AfD und das BSW enthalten. Der Wahlfehler sei aber nicht relevant für die Mandate im Landtag.
Das Gericht argumentierte, dass das in der Anzeige der CDU eingebettete Schreiben klar als Wahlwerbung zu erkennen gewesen ist. «Hierdurch wurde die eigenständige Bedeutung der Medieninformation und das mit der Autorität von Amtsträgern verbundene Gewicht der Aussagen relativiert», heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Außerdem hätten 28 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben - und damit vor der Veröffentlichung des Schreibens. Das Anzeigenblatt habe zudem keine Verbreitung im gesamten Freistaat - im Altenburger Land und im Raum Südthüringen erscheine es nicht.
Nach Auffassung der Thüringer AfD-Fraktion habe das Gericht einen Verfassungsverstoß klar benannt. «Dass der Verfassungsgerichtshof die Wahl mangels nachgewiesener Mandatsrelevanz nicht für ungültig erklärte, ändert nichts am Gewicht der Entscheidung.»
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