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Ministerium: Mehr Tempo bei der Genehmigung neuer Anlagen

Ministerium: Mehr Tempo bei der Genehmigung neuer Anlagen
Thüringen will Genehmigungsverfahren schneller machen (Illustration) / Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Von: DieThüringer News
Viele Unternehmen klagen über zu viel Bürokratie - auch bei Genehmigungsverfahren. Das Umweltministerium will sie nun beschleunigen - was geplant ist.

Genehmigungsverfahren für neue Industrie- und Energieanlagen sollen in Thüringen künftig nicht mehr so lange dauern wie bisher. Für mehr Tempo seien eine Reihe von Schritten vereinbart worden, darunter eine frühe Beteiligung der Öffentlichkeit, teilte das Energieministerium in Erfurt mit. Es gehe um Genehmigungen nach Immissionsschutz- oder Energierecht beispielsweise für neue Fabriken, Heizkraftwerke, Biogasanlagen oder Windräder. Einschränkungen beim Umweltschutz gebe es nicht, versicherte das Ministerium.

Oft handele es sich um große Investitionen, bei denen möglichst schnell Klarheit geschaffen werden soll - bei gleichbleibend hohem Niveau für den Umweltschutz, erklärte Umweltstaatssekretärin Karin Arndt. 

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Einsatz von Projektmanagern möglich

Die unteren Immissionsschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte sowie das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz sollen nach ihren Angaben die Möglichkeit einer frühen Beteiligung der Öffentlichkeit bei geplanten Projekten stärker nutzen. Mögliche Einwände könnten so früher erkannt und im weiteren Verfahren berücksichtigt werden. Investoren sollen zudem über mögliche Verfahrensschwierigkeiten sowie notwendige Unterlagen informiert werden. 

Seit 2025 neu und bisher einmalig in Deutschland sei der Einsatz von Projektmanagern, die die Behörden bei der Durchführung der Verfahren unterstützen. Sie könnten Gutachten koordinieren, Fristen überwachen, Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen oder Termine vorbereiten. Die Kosten für die Projektmanager tragen die Unternehmen. Im Gegenzug könnten sie beim Einsatz eines Projektmanagers von einer Gebührenreduzierung von bis zu 40 Prozent profitieren. Zudem sollen Fachbehörden möglichst selten von der Frist von einem Monat für Stellungnahmen abweichen. Das regele ein Erlass, der ab sofort gelte, so das Ministerium.

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