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OLG Dresden gewährt Linksextremistin Lina E. nach zwei Dritteln der Strafe vorzeitige Haftentlassung – Entscheidung noch nicht rechtskräftig

Demonstration zur Freilassung der Linksextremistin Lina E. Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden soll sie nun vorzeitig aus dem Gefängnis frei kommen. (Archivbild) / Foto: Uli Deck/dpa
Demonstration zur Freilassung der Linksextremistin Lina E. Laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden soll sie nun vorzeitig aus dem Gefängnis frei kommen. (Archivbild) / Foto: Uli Deck/dpa

Das Oberlandesgericht Dresden befasste sich mit einem Antrag auf vorzeitige Entlassung von Lina E. nach zwei Dritteln der Haft; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Linksextremistin Lina E. soll vorzeitig aus der Haft freikommen. Das Oberlandesgericht Dresden habe sich mit einem entsprechenden Antrag nach Verbüßen von zwei Dritteln der Haftstrafe befasst und zu ihren Gunsten entschieden, sagte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage. Darüber hatten zuvor «Leipziger Volkszeitung» und «Sächsische Zeitung» berichtet. Zu Details des Beschlusses wollte die Sprecherin nichts sagen, weil es sich um eine nicht-öffentliche Entscheidung handle und Persönlichkeitsrechte der Betroffenen berührt würden. Das Ganze ist den Angaben zufolge noch nicht rechtskräftig. 

Das Oberlandesgericht Dresden hatte Lina E. im Mai 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sie von 2018 bis 2020 an mehreren teils lebensgefährlichen Angriffen auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen beteiligt war. Das Gericht verurteilte Lina E. zu fünf Jahren und drei Monaten Haft. Bis dahin hatte sie bereits zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft gesessen und war bis zur Rechtskraft des Urteils zunächst wieder auf freien Fuß gekommen.

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