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Ostbeauftragte und Sachsens Ministerpräsident fordern Schutz vor Altersarmut in Ostdeutschland

Nach Ansicht von Kaiser darf es für Ostdeutsche keine Absenkung des aktuellen Rentenniveaus ab 2031 geben. (Archivbild) / Foto: Patrick Pleul/dpa
Nach Ansicht von Kaiser darf es für Ostdeutsche keine Absenkung des aktuellen Rentenniveaus ab 2031 geben. (Archivbild) / Foto: Patrick Pleul/dpa

Ostbeauftragte Elisabeth Kaiser und Ministerpräsident Michael Kretschmer fordern, das Rentenniveau in Ostdeutschland ab 2031 nicht abzusenken, um Altersarmut zu verhindern.

Die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), hat bei der geplanten Rentenreform vor einem besonderen Altersarmutsrisiko in Ostdeutschland gewarnt. «Für Menschen in Ostdeutschland darf es keine Absenkung des aktuellen Rentenniveaus ab 2031 geben», sagte Kaiser der «Leipziger Volkszeitung» und der «Sächsischen Zeitung» (Dienstagausgabe). Andernfalls drohe vielen Menschen die Altersarmut. «Die gesetzliche Rente ist für die meisten Ostdeutschen die einzige Lebensgrundlage im Alter.»

Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dringt darauf, die speziellen Bedürfnisse der Ostdeutschen zu berücksichtigen. «Wer über die Zukunft unserer Renten spricht, muss die Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland ernst nehmen», sagte Kretschmer den beiden Zeitungen. Viele hätten nach der Wiedervereinigung enorme Veränderungen bewältigt, Betriebe verloren, neue Berufe erlernt und das Land mit aufgebaut.

Das gesetzliche Rentenalter steigt bis 2031 auf 67 Jahre. Nach den Empfehlungen der Kommission soll es danach je Jahrzehnt um ein halbes Jahr weiter hochgehen. Neben der Kopplung des Renteneintrittsalters an die allgemeine Lebenserwartung soll unter anderem auch die «Rente mit 63» abgeschafft werden.

Bis 2031 ist ein Rentenniveau von 48 Prozent festgeschrieben. Danach soll der «Nachhaltigkeitsfaktor» wieder greifen, der die jährliche Rentensteigerung dämpft. Mittelfristig soll die Kapitalrente das ausgleichen. Für Menschen, die schon recht nah am Rentenalter sind, ist ein «Übergangsfaktor» vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält.

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