Während einer Plenardebatte im Thüringer Landtag sind die unterschiedlichen Positionen von Rot-Rot-Grün und Opposition zur Entkriminalisierung von Abtreibungen deutlich geworden. Am Ende sei es eine ganz private und persönliche Entscheidung einer Frau, ob sie ein Kind bekommen wolle oder nicht, sagte die Grüne-Abgeordnete Laura Wahl am Mittwoch in Erfurt. Diese Entscheidung werde dadurch eingeschränkt, dass der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs Schwangerschaftsabbrüche noch immer grundsätzlich unter Strafe stellt. Deshalb müsse dieser Paragraf ersatzlos gestrichen werden.
Vertreterinnen von SPD und Linke äußerten sich ähnlich. «Es geht um uns, werte Frauen», sagte die Linke-Sozialpolitikerin Karola Stange. Ob dieser Paragraf im Strafgesetzbuch bleibe oder nicht, bestimme darüber, ob das Grundrecht von Frauen auf Selbstbestimmung gewahrt werde oder nicht.
In Deutschland sind Abtreibungen zwar grundsätzlich verboten, sie bleiben in den ersten zwölf Wochen nach Beginn einer Schwangerschaft aber straffrei. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die schwangere Frau sich zuvor in einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle hat beraten lassen.