CSU-Chef Markus Söder lehnt ein mögliches Verbotsverfahren gegen Teile der AfD ab und stellt sich damit gegen Überlegungen führender Parteifreunde. «Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist», sagte Söder am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. Dies sei «verfassungsrechtlich außerordentlich schwierig» und kaum durchsetzbar - und es sei nicht der richtige Weg, der AfD einen «Märtyrerstatus» zu geben, warnte der bayerische Ministerpräsident. «Eine Diskussion über ein Teilverbot würde der AfD im Moment eher nutzen. Und deswegen glaube ich, ist es der falsche Weg.»
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD als Gesamtpartei hatte die CSU-Spitze unter Söder und hatte auch Holetschek in der Vergangenheit stets abgelehnt.
Juristische Einschätzungen gehen auseinander
Zuletzt war ein von Juristen und weiteren Experten verfasstes Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass ein AfD-Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gute Erfolgschancen hätte. Die acht Autorinnen und Autoren, die das umfangreiche Gutachten für die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstellt hatten, begründeten ihre Einschätzung besonders mit Verstößen gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie.
Das Kölner Verwaltungsgericht hatte in einer Eilentscheidung im Februar dagegen festgestellt, es liege zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch «nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann». Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus.
Die AfD hatte gegen die Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung geklagt. Sie wird aktuell als Verdachtsfall vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet.
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