Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Gewährung eines Vorteils gegenüber einer Amtsperson sind gegen Thüringens Infrastrukturminister Steffen Schütz (BSW) eingestellt worden. Die Einstellung des Verfahrens sei mit Zustimmung des zuständigen Gerichts gegen Zahlung von 5.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft Erfurt auf dpa-Anfrage mit. Zuerst hatten die Zeitungen von Funke-Medien Thüringen darüber berichtet - gestützt auf Angaben von Schütz.
Die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage stelle keine Verurteilung dar. «Die Unschuldsvermutung gilt fort», so die Staatsanwaltschaft.
Der Vorwurf der Vorteilsgewährung habe sich auf ein Angebot von Schütz im November 2022 bezogen, bei dem es um den Aufenthalt einer Thüringer Amtsträgerin in seine Finca auf Mallorca gegangen sei. An wen die Einladung ging, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen. Schütz, der früher eine Marketingagentur leitete, wurde nach der Landtagswahl 2024 zum Minister für Infrastruktur und Digitales berufen.