Eine Bestrafung rechtsextremer Zeichen in Schulen rückt näher. Der Thüringer Vorstoß, das Verwenden verfassungswidriger Symbole und Gesten in Schulen strafrechtlich zu verfolgen, passierte die Länderkammer. «Wir erwarten von der Bundesregierung jetzt, dieser Initiative auch in der Bundesgesetzgebung zu folgen», sagte Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) in Berlin. Bislang gilt der Klassenverband an Schulen im juristischen Sinne nicht als öffentlicher Raum. Das Strafrecht greift daher bei derartigen Vorkommnissen an Schulen nicht.
Mit der Schließung dieser Regelungslücke werde klargemacht, dass Antisemitismus an den Schulen keinen Platz habe. «Wir wollen unsere Kinder und Jugendlichen schützen, ihnen aber auch deutlich machen, dass es Konsequenzen hat, wenn man den Hitlergruß zeigt oder das Hakenkreuz ritzt», betonte Voigt.