Wärmepumpen an der Grundstücksgrenze, größere Garagen ohne Genehmigungsverfahren: Der Thüringer Landtag hat am Donnerstag Änderungen in der Bauordnung des Freistaats verabschiedet. Eine Mehrheit für die Novelle galt bis zuletzt als wackelig. Die Opposition hatte vor allem den engen Zeitplan kritisiert, hinzu kam teils scharfe Kritik an dem Entwurf von Verbänden, etwa der Architektenkammer.
Garagen ohne Bauantrag
Die neue Bauordnung sieht großzügigere Regeln beim Bau von Garagen vor: Die können nun bis zu einer Größe von 50 Quadratmetern ohne Genehmigungsverfahren gebaut werden. Bisher lag die Größengrenze bei 40 Quadratmetern. Für Grundstücke im Außenbereich von Orten gelten andere Regeln.
Außerdem gelten neue Regeln für das Aufstellen von Wärmepumpen - unter bestimmten Voraussetzungen können sie künftig auch an der Grundstücksgrenze installiert werden. Bislang gilt eine Abstandsfläche von in der Regel mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück. Mit der Novelle sollen aber auch Anpassungen an neue EU-Regelungen vorgenommen werden. Für Solaranlagen auf Dächern von Doppel- und Reihenhäusern wurden die notwendigen Abstände zu Brandmauern verringert.