Thüringer Landtag beschließt höhere Gefangenenvergütung auf 3,37 Euro
Thüringens Landtag hat eine Entscheidung zur Bezahlung von Arbeit im Gefängnis getroffen: Die sogenannte Gefangenenvergütung steigt nach Angaben des Justizministeriums im Schnitt von 2,02 Euro pro Stunde auf 3,37 Euro. Der Freistaat passe die Berechnungsgrundlage der Vergütung für Arbeit im Gefängnis nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts an, sagte Justizministerin Beate Meißner (CDU) im Parlament in Erfurt. Arbeit, Arbeitstherapie, schulische und berufliche Bildung sowie ihre finanzielle Anerkennung seien wichtige Aspekte des Resozialisierungskonzepts. «Mit der Arbeit von Gefangenen wird kein Profit erzielt, im Gegenteil», sagte die Ministerin. Die Entlohnung richtet sich nach Vergütungsstufen - abhängig von der Art der Tätigkeit. Mit der gesetzlichen Änderung wurde die Arbeitspflicht in Thüringer Gefängnissen abgeschafft, auf deren Beibehaltung nur die AfD-Fraktion pochte. Arbeit sei Teil der Resozialisierung, nicht der Strafe, sagte Meißner. Die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx verwies darauf, dass im Thüringer Strafvollzug Beschäftigungsmöglichkeiten fehlten. Deshalb seien auch Dienstleistungsaufgaben wie Reinigung oder Pflege der Außenanlagen im Umfang von maximal drei Monaten pro Jahr möglich. Die Mehrkosten für die höhere Gefangenenvergütung liegen laut Gesetz bei geschätzten 1,5 Millionen Euro pro Jahr. Die Gesetzesänderung wurde im Landtag mehrheitlich beschlossen, die Oppositionsfraktionen AfD und Linke enthielten sich bei der Abstimmung. In den Thüringer Gefängnissen sind laut Ministerium derzeit im Schnitt rund 730 Insassen beschäftigt. Das entspreche einer Quote von etwa 57 Prozent. Ein Teil der Gefangenen sei aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, andere haben das Rentenalter erreicht. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenBeschäftigungsquote von etwa 57 Prozent