Verfassungsrichter gesucht - AfD fehlt Kandidat
An Thüringens oberstem Gericht müssen wichtige Posten nachbesetzt werden, doch der Thüringer AfD-Fraktion fehlt es nach eigenen Angaben an geeigneten Kandidaten für den Posten eines Verfassungsrichters. «Wir können momentan keinen Vorschlag machen», sagte der justizpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. Man befinde sich noch in der Findungsphase. Es sei nicht einfach, jemanden zu finden, der als AfD-Kandidat für einen solchen Posten antreten wolle. Gerät damit die von einigen Akteuren angestrebte Paketlösung in Gefahr? Die Situation gilt als ernst – mit dem Ende der regulären Amtszeit des Verfassungsrichters Klaus Hinkel am 3. Oktober sind inzwischen drei Posten an Thüringens obersten Gericht nachzubesetzen: zwei reguläre Verfassungsrichter und ein Stellvertreter. Allerdings kann Hinkel beispielsweise noch geschäftsführend im Amt bleiben, bis er 68 Jahre alt wird. Bis zum Jahr 2029 enden die regulären Amtszeiten aller Verfassungsrichter. Denn mit 68 Jahren ist Schluss. Richterinnen und Richter am Verfassungsgerichtshof scheiden dann automatisch aus dem Amt aus. Der neu vom Landtag beschlossene Notfallmodus, dass die Verfassungsrichterinnen und -richter auch bei Überschreiten der Altersgrenze geschäftsführend weitermachen machen können, bis ein Nachfolger gewählt ist, gilt erst für alle neuen Verfassungsrichter. Für die jetzigen Mitglieder des Gerichts gilt noch die alte, harte Altersgrenze. Im Vorfeld der bereits anstehenden Nachbesetzungen hatten Landespolitiker mit anspruchsvollen Verhandlungen gerechnet. Für die Wahl eines Verfassungsrichters ist im Parlament eine Zweidrittelmehrheit nötig. Da die AfD als stärkste Fraktion allein schon mehr als ein Drittel der Sitze hat, könnte sie - wenn sie will - jede Wahl blockieren. Daher galt es als unausweichlich, dass auch sie Anspruch erheben würde, einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt vorzuschlagen, und dass ein solcher AfD-Kandidat, falls geeignet, am Ende wohl auch gewählt werden müsste. Landtagspräsident Thadäus König hatte vor der Sommerpause von einem «gewissen Zeitdruck» gesprochen und an die Abgeordneten appelliert, die Zeit für Gespräche zu nutzen. Doch daraus wurde nichts. Grund: Der AfD fehlt inzwischen ein geeigneter Kandidat für einen der Posten. «Es gab ja einen AfD-Kandidaten und der ist zurückgezogen worden. Bis jetzt gibt es keinen neuen Kandidaten», sagte CDU-Fraktionschef Andreas Bühl. Der 39-Jährige machte klar, dass die Koalition aus CDU, Thüringen.Gerecht und SPD einen Kandidaten an der Hand hat. Geplant sei, der AfD den Namen nach den Herbstferien zu nennen, damit sie sich mit dem Kandidaten auseinandersetzen kann. «Jetzt brauchen wir aber natürlich auch einen Namen der AfD, um uns auch mit dem zu beschäftigen», sagte Bühl. Ziel sei eine Wahl noch in diesem Jahr. «Wir versuchen das bis zum Dezember-Plenum so zu finalisieren, dass man auch über diesen Kandidaten abstimmen kann», sagte Bühl. Auch für den Posten des stellvertretenden Mitglieds am Verfassungsgerichtshof habe man einen Kandidaten. Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dorothea Marx, machte klar: «Wir schicken nicht Leute ins Rennen, die man da verbrennen lassen würde, wenn wir nicht wissen, dass sie auch mit einer Zustimmung rechnen können.» Es seien daher auch Gespräche mit der AfD nötig. Für die Sozialdemokraten sind Absprachen mit der AfD eigentlich tabu. Doch aufgrund der schwierigen Mehrheitsverhältnisse im Parlament haben sich CDU, das damalige BSW und die SPD Ausnahmen in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Dort heißt es: «Es gibt keine Zusammenarbeit mit der AfD, Gespräche zu notwendigen parlamentarischen Verfahren und Entscheidungen sind aufgrund der Sperrminorität zu führen.» Marx sagt, genau für diesen Fall ist diese Vereinbarung gedacht. «Richterinnen und Richter, die für das höchste Gericht des Landes vorgeschlagen werden, die schicken wir nicht einfach so ins Feuer. Da möchte man sich dann schon auch sicher sein, dass es funktioniert», sagte sie. Schlösser beteuerte, dass es seiner Fraktion nicht um eine Blockade gehe. «Es ist keine Verhinderungsstrategie», sagte er. «Wenn die CDU jemanden vorschlagen würde und das auf der Tagesordnung halten würde, würden wir mitwählen - wenn der sich bei uns vorgestellt hätte und nichts dagegen sprechen würde», sagte Schlösser. «Es gibt keine Verhandlungen im Sinne von "du wählst meinen, ich wähle deinen"», sagte er. Seiner Ansicht nach seien solche Verknüpfungen unzulässig. Marx machte klar, dass man zunächst in der Koalition besprechen müsste, ob man so einer Zusage Vertrauen schenken könne. Bühl machte klar, dass der Kandidat oder die Kandidatin der Koalition dazu bereit sei, sich auch bei der AfD-Fraktion vorzustellen. Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehaltenSperrminorität mit Folgen
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