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Weimar: Verfassungsgerichtshof prüft Ordnungsrufe gegen AfD-Abgeordneten Schlösser

Weimar: Verfassungsgerichtshof prüft Ordnungsrufe gegen AfD-Abgeordneten Schlösser
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich mit Ordnungsrufen im Thüringer Landtag. (Archivbild) / Foto: Martin Schutt/dpa
Ein AfD-Abgeordneter sieht sich zu Unrecht von einem sitzungsleitenden Präsidenten des Thüringer Landtags sanktioniert. Für den Verfassungsgerichtshof ist die Sache in einem Detail kompliziert.

Für unangemessene Äußerungen kassieren Abgeordnete im Thüringer Landtag schon mal einen Ordnungsruf - nun hat sich das oberste Gericht im Freistaat mit diesem Sanktionsmittel beschäftigt. Wenn es um die Verhängung von Sanktionen gegen Abgeordnete gehe, brauche derjenige, der eine Sitzung leite, «die nötige Beinfreiheit», sagte der Präsident des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, Klaus von der Weiden, in Weimar während einer mündlichen Verhandlung. 

Die Rechtssprechung sei in dieser Frage eindeutig: «Wichtig ist, dass der Präsident einen weiten Beurteilungsspielraum hat.» Eine Entscheidung des Verfassungsgerichts soll am 2. Dezember verkündet werden. Konkret geht es um zwei Ordnungsrufe, die in einer Plenarsitzung im Juni 2025 gegen den AfD-Abgeordneten Sascha Schlösser verhängt wurden und gegen die sich Schlösser nun vor dem Verfassungsgericht wehrt.

AfD-Abgeordneter kassierte zwei Ordnungsrufe 

Die Sitzung des Landtags leitete damals der damalige Vize-Landtagspräsident Steffen Quasebarth. Quasebarth hatte zunächst alle Abgeordneten ermahnt, «zu einem Ton zurückkehren, der dem Haus angemessen ist», während Schlösser eine Rede gehalten hatte. Schlösser hatte dann ausweislich des Plenarprotokolls des Landtags gesagt: «Ich hoffe, Sie haben nicht mich gemeint.» Quasebarth hatte dadurch seine «präsidiale Autorität» infrage gestellt gesehen und Schlösser einen ersten Ordnungsruf erteilt.

Auf dem Weg zurück zu seinem Abgeordnetenplatz soll Schlösser gesagt haben: «Endlich habe ich einen Ordnungsruf!» Dabei soll er die Arme in Siegerpose nach oben gerissen haben. Quasebarth hatte diese Worte nicht gehört, sondern war vom Präsidenten des Landtags, Thadäus König, darauf hingewiesen worden. Quasebarth erteilte Schlösser deshalb einen zweiten Ordnungsruf.

Unterschiedliche Darstellungen der Ereignisse

Schlösser bestreitet diese Darstellung der Ereignisse unmittelbar vor der Erteilung des zweiten Ordnungsrufs. Er habe das Wort «endlich» nicht benutzt, sagte er während der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht. Er habe seine Fraktionskollegen nur darauf hinweisen wollen, dass er zwei Ordnungsrufe erhalten habe. Dass er dabei die Hände gehoben habe, sei ein Ausdruck seiner Überraschung über diese aus seiner Sicht unzutreffende Ordnungsmaßnahmen gewesen. Die Äußerung Schlössers vor der Erteilung des zweiten Ordnungsrufs ist im Plenarprotokoll nicht erfasst. 

In der unstrittigen Aussage Schlössers vor dem ersten Ordnungsruf sieht der AfD-Abgeordnete eine zulässige Nachfrage an Quasebarth.

Zweiter Ordnungsruf ist schwieriger zu bewerten

Die Einordnung Schlössers des Satzes «Ich hoffe, Sie haben nicht mich gemeint» als Nachfrage zweifelten die Richter während der Verhandlung an. Nach der vorläufigen Rechtsauffassung des Gerichts sei diese Aussage nicht als Nachfrage zu verstehen gewesen. «Das ist ja ein Aussagesatz, kein Fragesatz», sagte von der Weiden. Quasebarth habe das sehr wohl als eine Kommentierung seiner Sitzungsleitung und damit als Angriff auf seine Autorität verstehen und damit sanktionieren dürfen.

Zu Beginn der Verhandlung hatten die Richter bereits deutlich gemacht, dass es in diesem Konflikt nicht um die Meinungsfreiheit geht, auch wenn Schlösser zunächst in diesem Sinne argumentiert hatte.

In Richtung des Landtags kritischer äußerten sich die Verfassungsrichter während der mündlichen Verhandlung zur Rechtmäßigkeit des zweiten Ordnungsrufs. Unter anderem der Verfassungsrichter Christoph Ohler machte deutlich, dass er noch Beratungsbedarf dazu sieht, ob Quasebarth diesen Ordnungsruf ausschließlich auf Grundlage von Angaben Königs erteilen durfte. «Das wirft deutlich mehr Fragen auf als der erste Ordnungsruf», sagte auch von der Weiden.

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