Ein Influencer hält ein Eiweißpulver in die Kamera und schwärmt von tollen Erfolgen für den Muskelaufbau. Wer das auch will - bitte hier entlang zum Shop des Anbieters. Und als kleines Extra verrät er noch einen Rabattcode. Solche und ähnliche kleine Werbeanzeigen fluten die sozialen Medien. Darauf haben auch die Thüringer Finanzämter einen Blick geworfen. Doch was muss man eigentlich beachten, wenn man dort selbst aktiv ist?
Was machen die Finanzbehörden?
Im Sommer hatte eine Meldung aus Nordrhein-Westfalen für Aufsehen gesorgt. Dort hatten die Behörden geschätzt, dass Influencer etwa 300 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben sollen. Nun arbeitet eine Task Force an den Fällen, Tausende Datensätze werden dort durchsucht.
In Thüringen sind die Dimensionen etwas überschaubarer. Bislang seien 22 Verfahren gegen Influencer eingeleitet worden, wie das Finanzministerium mitteilte. Zehn davon seien bereits abgeschlossen. In zwei Fällen habe es Steuernachzahlungen gegeben - es gehe um 30.000 Euro. Schätzungen zum insgesamt entstandenen Schaden gebe es nicht.
Welche Motive werden in den Fällen unterstellt?
Bisher gebe es nur wenige abgeschlossene Ermittlungen - und damit wenige konkrete Erkenntnisse zu den Motiven, hieß es vom Finanzministerium. Man könne aber eine Mischung aus dem finanziellen Anreiz, Steuern zu hinterziehen, und einem geringen Entdeckungsrisiko annehmen. In einigen Fällen gebe es aber auch sicherlich Unkenntnis darüber, dass Einkünfte aus Social-Media-Kanälen steuerpflichtig sind. Hier wolle das Ministerium mit Öffentlichkeitsarbeit ansetzen.
Ab wann muss man denn nun Einnahmen bei der Steuer angeben?
Nicht nur auf Accounts mit einer Reichweite von Hunderttausenden Personen werden Produkte beworben. Auch Menschen mit einer deutlich kleineren Followerzahl nehmen mal ein Werbegeschenk an und halten es in die Kamera oder empfehlen ein Restaurant im Gegenzug für ein kostenloses Essen.
Doch auch wenn man nicht davon lebt, muss man sich relativ schnell mit einer Steuererklärung beschäftigen. Generell gelte ein Grundfreibetrag, dieses Jahr betrug der 12.069 Euro, hieß es vom Ministerium. Wer einen Hauptjob ausübt, dürfte den in den meisten Fällen überschreiten. Dann gelte: Sobald die erhaltenen Geld- und Sachleistungen einen Wert von 410 Euro überschreiten, muss man eine Steuererklärung abgeben.
Gibt es einen Unterschied zwischen Geld und Werbeprodukten?
Generell nein - es gibt aber Ausnahmen. Generell zähle jedes Produkt, das man im Rahmen einer Werbepartnerschaft bekommt, als Betriebseinnahme, erklärt das Finanzministerium. Kleine Produkte mit einem Wert unter 10 Euro müssen aber nicht beachtet werden. Und: Es gebe die Möglichkeit, dass Unternehmen ihre Zuwendungen an Influencer pauschal versteuern. Dann sind die Empfänger fein raus und müssen es nicht bei der Steuer angeben.
Muss man sofort ein Gewerbe anmelden, wenn man auf Social Media mal einen Werbepost absetzt?
Das kommt darauf an. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung gelte dann, wenn man dauerhaft Gewinne erzielen will, hieß es vom Finanzministerium. Es gebe dafür aber keine festgelegte Umsatz- oder Follower-Grenze. Entscheidend sei, ob man regelmäßig Einnahmen hat. Dabei sei es egal, ob man weniger einnehme, als man ausgebe, oder ob man nur nebenberuflich Influencer sei. Auch wenn man anfangs nur sehr geringe Beträge einnehme, müsse man ein Gewerbe anmelden. Heißt aber auch im Umkehrschluss: Ein einmaliger Werbepost für das Restaurant eines Freundes ist steuerlich unbedenklich.
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